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D & O Versicherungen
Directors & Officers Versicherungen
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind nach
den gesetzlichen Vorschriften insbesondere des GmbH- oder Aktiengesetzes schnell
in der Haftung. Mit der D & O - Versicherung kann dieses Risiko versichert
werden. Der Deckungsschutz umfasst
- die Befriedigung berechtigter Ansprüche aufgrund erlittener Vermögensschäden,
für die Unternehmensleiter nach den speziellen Rechtsvorschriften einzustehen
haben, und
- die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Jeder Unternehmensführer oder Aufsichtsrat haftet, falls die Sorgfalt eines
ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters verletzt wurde,
gesamtschuldnerisch und in voller Höhe mit seinem Privatvermögen. Hinzu kommt,
dass er aufgrund der speziellen gesetzlichen Vorschriften selbst nachzuweisen
hat, dass er nicht gegen diese Sorgfalt verstoßen hat. Diese Beweislastumkehr zu
seinen Lasten ist oftmals sehr einschneidend und überaus riskant. Ist der
Unternehmensführer zudem bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden, wird es ihm
noch schwerer, nachzuweisen, dass er sein Geschäft mit der gebotenen Sorgfalt
ausgeübt hat. Und zu diesem Risiko kommt noch hinzu, dass der Trend in der
Rechtsprechung zu einer Verschärfung zu Lasten des Betroffenen führt.
Als potentielle Anspruchsteller kommen beispielsweise Kunden, Lieferanten und
Gläubiger in Frage. Meist ist es jedoch das eigene Unternehmen, das diese
Ansprüche stellt.
Sinnvoll ist der Abschluss einer solchen Versicherung nicht nur für die
Geschäftsleiter und Vorstände. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch für
das Unternehmen selbst. Verängstigte Geschäftsleiter und Aufsichtsräte sind
gehemmt und werden vielfach gebotene Entscheidungen unterlassen. Nichts ist für
ein Unternehmen schädlicher als ein entscheidungsunfreudiges Management. Hinzu
kommt, dass in einem Schadensfall das Unternehmen über einen gegen den
Geschäftsführer oder Aufsichtsrat durchsetzbaren Anspruch verfügt, der
andernfalls meist wirtschaftlich nichts wert ist.
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