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Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung
ist im Rahmen der Privaten Krankenversicherung notwendig, aber für Mitglieder in
der gesetzlichen Krankenkasse ist sie sinnvoll.
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung; sie
schützt vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter
Arbeitsunfähigkeit. Arbeitnehmer (unselbstständig Tätige) können ein Tagegeld
bis zur Höhe von 100 % ihres Nettoeinkommens (entspricht bis zu 80% des
Jahresbruttoeinkommens inkl. Sonderzahlungen), maximal das jeweils angegebene
Höchsttagegeld, für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern oder
anderweitige Krankengeld- bzw. Krankentagegeldansprüche bis zur Höhe von 100 %
des Nettoeinkommens aufstocken.
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