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Allgemeines
Der Maklervertrag regelt das
Innenverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem
Versicherungsmakler. Das Außenverhältnis zwischen
Versicherungsnehmer, Versicherer und Versicherungsmakler wird durch eine
Maklervollmacht geregelt.
Der Maklervertrag ist auf Grund des besonderen Vertrauensverhältnisses,
das von dem Versicherungsnehmer dem Versicherungsmakler entgegengebracht
wird, jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar.
Maklervertrag und
Maklervollmacht im Detail:
Gegenstand des Maklervertrages
sind die Vermittlung von betrieblichen und privaten Versicherungen unter
Ausschluss der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, und lediglich
die über den Versicherungsmakler abgeschlossenen bzw. vermittelten
Versicherungs- und Bausparverträge.
Der Makler nimmt die Versicherungsinteressen des Kunden wahr und ist an
keine Vers.-Gesellschaft gebunden.
Der Maklervertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen Makler und
Kunden wie z.B.:
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Prüfung des
Versicherungsbedarfs einschließlich Analyse des Risikos unter
Berücksichtigung der speziellen Probleme und Bedürfnisse des Kunden nach
dessen Angaben
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Untersuchung des
Versicherungsmarktes und der Auswahl des Deckungsangebotes
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Vermittlung der nach
Absprache mit dem Kunden für notwendig erachteten Versicherungsverträge
-
Verwaltung, Überwachung und
laufende Betreuung der Versicherungsverträge und ggf. Anpassung des
Versicherungsschutzes oder der Versicherungskondition an veränderte
Risiko- und Marktverhältnisse
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Unterstützung der Kunden im
Schadensfall bzgl. der Verhandlung mit dem Versicherer
Die
Maklervollmacht bevollmächtigt den Makler, den Kunden
gegenüber der jeweiligen Gesellschaft zu vertreten. Die Maklervollmacht
umfasst insbesonders:
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Die uneingeschränkte aktive
und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber dem jeweiligen
Versicherer einschließlich der Abgaben aller die Versicherungsverträge
betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen.
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Die Kündigung bestehender
und den Abschluss neuer Versicherungsverträge
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Die Geltendmachung der
Versicherungsleistung aus vom Makler vermittelten beziehungsweise
betreuten Versicherungsverhältnissen, die sonstige Mitwirkung bei der
Schadensregulierung.
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Die Erteilung von
Untervollmacht an andere Versicherungsmakler
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Die Einreichung von Eingaben
an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers.
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