Home • Über Uns • Kontakt • Impressum • AGB

Finanz- & Versicherungsmakler     Mit Sicherheit ein guter Partner

 Versicherungsvergleiche  -  Versicherungswechsel  -  Kreditvergleiche        bei www.ms-makler.com

Versicherungsvergleiche Ratgeber/Lexikon Rundum-Sorglos-Paket Kunden-Service Callback-Service

 Krankenversicherung/Unfall

                                                   

 Heim & Haus & Rechtsschutz
 Kfz-Versicherung
 Altersvorsorge / Leben  

 

 Kredite / Kreditkarten              

 

 Finanzierungen                       

 

 Mehr für Ihr Geld        

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Bei den AVB handelt es sich nicht um gesetzliche Vorschriften, sondern um die vom Versicherer vorgegebenen Vertragsbedingungen. Gleichwohl ergänzen sie die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) oder ändern diese, so weit zulässig, ab.

Sie dienen zum einen der Produktbeschreibung und stellen weiterhin die Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers dar. Die AVB müssen unmissverständlich formuliert sein, da sie als Rechtsgrundlage der Versicherungsbedingungen gelten. Zweifel bei der Auslegung gehen zulasten des Versicherers.

Beschrieben wird in den AVB unter anderem der Umfang des Versicherungsschutzes, die Ausschlüsse, wie Sie sich als Kunde im Schadenfall zu verhalten haben und nach welchen Regeln entschädigt wird. Des Weiteren Beginn, Dauer und Beendigung des Versicherungsvertrages als auch unter welchen Voraussetzungen Prämienanpassungen vorgenommen werden, wann die Prämien zu zahlen sind und welche Folgen zu erwarten sind, wenn die Prämienzahlung nicht rechtzeitig erfolgt.

Die AVB werden in der Regel einer unbegrenzten Zahl von Versicherungsverträgen eines Versicherungszweigs zugrunde gelegt, ohne Rücksicht auf besondere Einzelwagnisse. Daher zählen auch noch folgende Vertragsbedingungen juristisch gesehen zu den AVB.

Zusatzbedingungen: Diese werden zusätzlich zu den AVB eines Versicherungszweiges vereinbart und dienen der Erweiterung des Versicherungsschutzes oder der Anpassung an spezielle Risiken.

Besondere Versicherungsbedingungen (BVB): Die BVB sind auf einen bestimmten Bereich von Versicherungsverträgen zugeschnitten. So können beispielsweise die 'Risikobeschreibungen und Besonderen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung' genannt werden.

Klauseln: Klauseln, wie beispielsweise die Klausel 'Gegenstände von besonderem Wert' in der Hausratversicherung, dienen dem Einschluss standardisierter Fälle in den Versicherungsschutz.
Nicht zu den AVB gehören Individualvereinbarungen auch handschriftliche oder wilde Klauseln genannt. Es handelt sich hierbei um individuell ausgehandelte Einzelfallregelungen zu Versicherungsverträgen.

Bis Mitte 1994 mussten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) durch das BAV genehmigt werden. Aufgrund einer EU-Richtlinie besteht seitdem keine Genehmigungspflicht mehr, jedoch hat das BaFin auch heute noch die Aufgabe Missstände zu beseitigen und damit eine Gefährdung der Versicherteninteressen zu vermeiden. Geprüft werden können AVB und ihre Klauseln durch die BaFin nur noch nachträglich und die Aufsicht beschränkt sich auf Verstöße gegen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Da sich die Bedingungen der einzelnen Versicherer zum Teil erheblich unterscheiden, sollten die AVB vor Vertragsabschluss unbedingt geprüft und verglichen werden. Nur so können Sie Leistungsunterschiede erkennen.

Die Auslegung der AVB bietet immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Auslegung das Verständnis eines verständigen und redlichen, juristisch und versicherungstechnisch nicht vorgebildeten Versicherungsnehmers maßgebend.

Für die AVB haben sich bestimmte Abkürzungen durchgesetzt, so beispielsweise VHB für die "Verbundene Hausratversicherungs-Bedingungen". Abhängig vom Jahr, in dem die AVB aufgelegt wurden, wird zusätzlich das Jahr hinter die Abkürzung gesetzt. Vor allem für Versicherungssparten, in denen regelmäßig langfristige Verträge geschlossen werden, können mehrere Generationen von AVB nebeneinander existieren, die sich häufig im Umfang ihres Deckungsschutzes unterscheiden.

Als Versicherungsnehmer haben Sie praktisch keinen Einfluss auf die AVB, da diese vom Versicherer vorgegeben und durch Hinweis auf dem Versicherungsschein in den Vertrag einbezogen werden.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben für die wichtigsten privaten Versicherungen Musterbedingungen ausgearbeitet. Da es sich dabei um unverbindliche Empfehlungen handelt, ist es den Versicherungsunternehmen freigestellt, diese ganz oder auszugsweise zu übernehmen oder davon abzuweichen.

Senden Sie E-Mail mit Fragen zu dieser Website an: Copyright © 2006 Stand: 27-05-08, Versicheurngen, Private Krankenversicherung, Gesetzliche Krankenkasse, Krankenzusatzversicherung, Zahnversicherung, Zahnzusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung, Haftpflichtversicherungen, Privathaftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kfz-Versicherung, Autoversicherung, Kfz-Vergleiche, Versicherungswechsel, Riester-Rente, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Kredite Kreditkarten, Ratenkredit, Kreditkartenvergleich, Immobilenfinanzierung, Baufinanzierung, Forward-Darlehen, Sitemap, Inhaltsverzeichnis