Autoversicherung
Was ist ein Kontrahierungszwang
(Annahmezwang)
Unter Kontrahierungszwang wird die Verpflichtung eines Versicherers
verstanden, Ihren Antrag auf Auto-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Eine
Ablehnung des Antrags ist nur unter bestimmten Umständen möglich,
beispielsweise:
wenn der Versicherer Ihnen bereits wegen Nichtzahlung der Prämie oder
wegen Schadenhäufigkeit gekündigt hat. Der gekündigte Vertrag muss keine
Kfz-Versicherung gewesen sein, es kann auch beispielsweise eine wegen
arglistiger Täuschung gekündigte Hausratversicherung gewesen sein.
wenn der Versicherer Ihnen aufgrund einer nachweisbar höheren Gefahr
innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang ein abweichendes schriftliches
Angebot unterbreitet hat und Sie mit diesem Angebot nicht einverstanden
sind.
- wenn Sie ein gewerbliches Risiko versichern möchten (Taxi, LKW, Omnibus)
-
wenn Sie sich bei einem Versicherer versichern möchten, der nur bestimmte
Berufsgruppen übernimmt.
Der Annahmezwang ist auf die Haftpflichtversicherung beschränkt und gilt
nicht für die Voll- oder Teilkasko. Beachten Sie, dass der Versicherer mit
Aushändigung der Doppelkarte Ihren Antrag noch nicht angenommen hat. Durch
die Doppelkarte wird lediglich eine vorläufige Deckungszusage zur
Kfz-Haftpflicht erteilt.