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Autoversicherung

 

Was ist ein Kontrahierungszwang (Annahmezwang)

 

Unter Kontrahierungszwang wird die Verpflichtung eines Versicherers verstanden, Ihren Antrag auf Auto-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Eine Ablehnung des Antrags ist nur unter bestimmten Umständen möglich, beispielsweise:

wenn der Versicherer Ihnen bereits wegen Nichtzahlung der Prämie oder wegen Schadenhäufigkeit gekündigt hat. Der gekündigte Vertrag muss keine Kfz-Versicherung gewesen sein, es kann auch beispielsweise eine wegen arglistiger Täuschung gekündigte Hausratversicherung gewesen sein.

wenn der Versicherer Ihnen aufgrund einer nachweisbar höheren Gefahr innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang ein abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet hat und Sie mit diesem Angebot nicht einverstanden sind.

- wenn Sie ein gewerbliches Risiko versichern möchten (Taxi, LKW, Omnibus)


- wenn Sie sich bei einem Versicherer versichern möchten, der nur bestimmte Berufsgruppen übernimmt.

 

Der Annahmezwang ist auf die Haftpflichtversicherung beschränkt und gilt nicht für die Voll- oder Teilkasko. Beachten Sie, dass der Versicherer mit Aushändigung der Doppelkarte Ihren Antrag noch nicht angenommen hat. Durch die Doppelkarte wird lediglich eine vorläufige Deckungszusage zur Kfz-Haftpflicht erteilt.

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009