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Autoversicherung

 

Wann beginnt der Kfz-Versicherungsschutz

 

Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich erst mit Einlösung des Versicherungsscheins durch Zahlung des Beitrags. Es wird jedoch bereits bei Zulassung des Kfz durch Ausstellung einer Versicherungsbestätigungskarte (VBK, Doppelkarte) eine vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflicht und eventuell beim Autoschutzbrief erteilt.

Die vorläufige Deckung durch eine Doppelkarte gilt nicht für die Fahrzeugversicherung (Vollkasko, Teilkasko) sowie die Kraftfahrtunfallversicherung. Benötigen Sie auch für die Kasko- und / oder Insassenunfallversicherung eine vorläufige Deckung ab Zulassung, sollten Sie bereits frühzeitig vor Anmeldung des Kfz bei Ihrem Versicherer den Antrag auf Kfz-Versicherung stellen.

Die vorläufige Deckung beginnt dann für alle Sparten am Tag der Zulassung um 0.00 Uhr und endet dann mit Einlösung des Versicherungsscheins, also mit Zahlung der Prämie.

Beachten Sie, dass die vorläufige Deckung und somit der Versicherungsschutz rückwirkend außer Kraft gesetzt werden kann, falls die Prämie nach Zugang des Versicherungsscheins nicht unverzüglich, das heißt, innerhalb von 2 Wochen, gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass Sie die Verspätung zu vertreten haben.

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009