Berufsunfähigkeitsversicherung
Verweisungsverzicht
Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß für
die versicherbaren Berufe altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf
abstrakte Verweisung? (üblicherweise § 2, Absatz 1)
Dem Versicherer steht grundsätzlich ein Verweisungsrecht im Falle der
Berufsunfähigkeit zu. Damit die Verweisung keinen sozialen Abstieg bzw. ein
deutlich geringeres Einkommen nach sich zieht, sollte in der Definition des
Begriffs der Berufsunfähigkeit formuliert sein, dass der Versicherte
außerstande sein muss, eine Tätigkeit auszuüben, "die aufgrund seiner
Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildung und Erfahrung) ausgeübt werden kann
und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht". Was geschieht aber nun,
wenn der Versicherer Sie verweist, und damit leistungsfrei wird, Sie in dem
Verweisungsberuf jedoch keinen Arbeitsplatz bekommen (abstrakte Verweisung)?
Gute BU-Bedingungen liegen dann vor, wenn der Versicherer auf die abstrakte
Verweisung verzichtet und nur dann verweisen kann, wenn Sie eine neue
Tätigkeit, die "Ihrer bisherigen Lebensstellung" entspricht auch tatsächlich
ausüben (konkrete Verweisung).
Sehr gute Bedingungen liegen dann vor, wenn der Versicherer ab einem
bestimmten Alter, beispielsweise ab dem 50. Lebensjahr, vollständig auf die
Verweisung verzichtet.