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 Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Verweisungsverzicht

 

Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß für die versicherbaren Berufe altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung? (üblicherweise § 2, Absatz 1)

Dem Versicherer steht grundsätzlich ein Verweisungsrecht im Falle der Berufsunfähigkeit zu. Damit die Verweisung keinen sozialen Abstieg bzw. ein deutlich geringeres Einkommen nach sich zieht, sollte in der Definition des Begriffs der Berufsunfähigkeit formuliert sein, dass der Versicherte außerstande sein muss, eine Tätigkeit auszuüben, "die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildung und Erfahrung) ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht". Was geschieht aber nun, wenn der Versicherer Sie verweist, und damit leistungsfrei wird, Sie in dem Verweisungsberuf jedoch keinen Arbeitsplatz bekommen (abstrakte Verweisung)?

Gute BU-Bedingungen liegen dann vor, wenn der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet und nur dann verweisen kann, wenn Sie eine neue Tätigkeit, die "Ihrer bisherigen Lebensstellung" entspricht auch tatsächlich ausüben (konkrete Verweisung).
Sehr gute Bedingungen liegen dann vor, wenn der Versicherer ab einem bestimmten Alter, beispielsweise ab dem 50. Lebensjahr, vollständig auf die Verweisung verzichtet.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009