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 Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Rückwirkende Zahlungen bei verspäteter Meldung

 

Leistet der Versicherer bei einem verspätet angemeldeten Versicherungsfall rückwirkend (mindestens bis zu 3 Jahren)? (üblicherweise § 1, Absatz 3)

Melden Sie Ihre Berufsunfähigkeit umgehend (innerhalb der ersten drei Monate) nach Eintritt des Versicherungsfalles, ansonsten entsteht ein Leistungsanspruch erst mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung erfolgte. Einen Anspruch auf BU-Leistungen haben Sie in der Regel dann mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Eine verspätete Meldung könnte also zu Leistungseinbußen führen.

Da es in der Praxis des Öfteren vorkommt, dass Meldungen verspätet erfolgen, beispielsweise weil der Versicherte durch einen schweren Unfall gehindert oder die BU als solche nicht sofort erkannt wurde, ist es sehr wichtig, dass auch bei verspäteter Meldung rückwirkend geleistet wird. Einige Versicherer haben daher den 3-Monats-Zeitraum auf bis zu 3 Jahre verlängert.

Haben Sie Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung erhalten und zudem rückwirkende Zahlungen durch Ihren BU-Versicherer, kann der Krankentagegeld-Versicherer seine Zahlungen zurückverlangen, da er ab Eintritt der Berufsunfähigkeit maximal drei Monate leisten muss. Es könnten daher Rückforderungen durch Ihren Krankentagegeld-Versicherer auf Sie zukommen.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009