Berufsunfähigkeitsversicherung
Rückwirkende Zahlungen bei verspäteter Meldung
Leistet der Versicherer bei einem verspätet
angemeldeten Versicherungsfall rückwirkend (mindestens bis zu 3 Jahren)?
(üblicherweise § 1, Absatz 3)
Melden Sie Ihre Berufsunfähigkeit umgehend (innerhalb der ersten drei
Monate) nach Eintritt des Versicherungsfalles, ansonsten entsteht ein
Leistungsanspruch erst mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung
erfolgte. Einen Anspruch auf BU-Leistungen haben Sie in der Regel dann mit
Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Eine
verspätete Meldung könnte also zu Leistungseinbußen führen.
Da es in der Praxis des Öfteren vorkommt, dass Meldungen verspätet erfolgen,
beispielsweise weil der Versicherte durch einen schweren Unfall gehindert
oder die BU als solche nicht sofort erkannt wurde, ist es sehr wichtig, dass
auch bei verspäteter Meldung rückwirkend geleistet wird. Einige Versicherer
haben daher den 3-Monats-Zeitraum auf bis zu 3 Jahre verlängert.
Haben Sie Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung erhalten und
zudem rückwirkende Zahlungen durch Ihren BU-Versicherer, kann der
Krankentagegeld-Versicherer seine Zahlungen zurückverlangen, da er ab
Eintritt der Berufsunfähigkeit maximal drei Monate leisten muss. Es könnten
daher Rückforderungen durch Ihren Krankentagegeld-Versicherer auf Sie
zukommen.