Berufsunfähigkeitsversicherung
Definition Berufsunfähigkeit?
In den Bedingungen der privaten
Versicherer wird Berufsunfähigkeit wie folgt definiert:
"..... Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich für die Dauer von
mindestens 6 Monaten außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere
Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben
kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."
Bei Beamten würde der Versicherungsfall eintreten, wenn sie dienstunfähig
sind.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Begriff der Verweisung. Nach obiger
Definition könnten Sie auf einen anderen "angemessenen" Beruf verwiesen
werden, so weit sich Ihre Einkommenssituation und soziale Stellung nicht
erheblich verschlechtert. Gerichtsentscheidungen haben die Zulässigkeit
dieser Verweisung gezeigt.
Jedoch dürfen die zur Ausübung der neuen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse
und Fähigkeiten nicht deutlich unter denen des bisherigen Berufs liegen.
Auch ein anfänglicher Einkommensverlust von bis zu 30 Prozent ist demnach
zumutbar. Während einer Umschulung würde die BU-Rente jedoch gezahlt.
Zu unterscheiden sind die abstrakte und die konkrete Verweisung.
Bei der abstrakten Verweisung wird der Versicherer bereits dann von seiner
Leistungspflicht frei, wenn Sie "theoretisch" in einem anderen Beruf
arbeiten könnten, ohne dass der Versicherer prüfen muss, ob Sie eine solche
Tätigkeit "praktisch" ausüben können.
Werden Sie beispielsweise als Schreiner berufsunfähig, kann der Versicherer
Sie auf die theoretische Möglichkeit einer Tätigkeit als Fachberater in
einem Möbelhaus verweisen. Erhalten Sie jedoch aufgrund fehlender
Arbeitsstellen oder aufgrund Ihres Alters keine Arbeit, kann der Versicherer
die Berufsunfähigkeitsrente verweigern.
Bei der konkreten Verweisung wird der Versicherer erst dann von seiner
Leistungspflicht frei, wenn Sie "tatsächlich" eine Tätigkeit ausüben, die
Ihrer Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht.
Achten Sie in den Versicherungsbedingungen also unbedingt darauf, dass diese
die konkrete Verweisung beinhalten. Sehr günstige BU-Bedingungen liegen vor,
wenn der Versicherer ab einem bestimmten Alter, beispielsweise ab dem 50.
oder 55. Lebensjahr, vollkommen auf das Verweisungsrecht verzichten. Die
entsprechende Klausel könnte lauten:
"Eine Verweisung auf eine vergleichbare Tätigkeit kommt nicht in Betracht,
wenn diese Tätigkeit .... nicht konkret ausgeübt wird oder wenn das 50.
Lebensjahr bereits vollendet ist."