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Anzeigepflicht

Besteht Anzeigepflicht für einen Berufswechsel oder erhöhte Risiken?

In der Regel müssen Sie einen Berufswechsel nicht anzeigen. Es gilt der Beruf als versichert, den Sie bei Eintritt des BU-Leistungsfall ausüben. Prüfen Sie aber, ob eine Berufsklausel vereinbart werden soll. Bei einem Berufswechsel könnte dann der zunächst geltende Verzicht auf abstrakte Verweisung für den neuen Beruf nicht weiter gelten.
 

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009