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Beitragsanpassungen

Garantiert der Versicherer die Höhe der Bruttobeiträge während der Vertragslaufzeit? (unterschiedliche Fundstellen, § 6, § 9, § 23)

§ 172 VVG regelt das Recht des Versicherers auf Beitragsanpassungen während der Vertragslaufzeit. Hierzu ist die Einhaltung bestimmter Prozeduren sowie die Überprüfung durch einen unabhängigen Treuhänder notwendig, sollte sich der Leistungsbedarf zur ursprünglichen Kalkulation verändert haben. Verzichtet der Versicherer nicht auf sein Recht auf Beitragsanpassungen nach § 172 VVG, sind die Brutto- sowie die Nettobeiträge nicht über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009