Berufsunfähigkeitsversicherung
Beitragsanpassungen
Garantiert der Versicherer die Höhe der
Bruttobeiträge während der Vertragslaufzeit? (unterschiedliche Fundstellen,
§ 6, § 9, § 23)
§ 172 VVG regelt das Recht des Versicherers auf Beitragsanpassungen während
der Vertragslaufzeit. Hierzu ist die Einhaltung bestimmter Prozeduren sowie
die Überprüfung durch einen unabhängigen Treuhänder notwendig, sollte sich
der Leistungsbedarf zur ursprünglichen Kalkulation verändert haben.
Verzichtet der Versicherer nicht auf sein Recht auf Beitragsanpassungen nach
§ 172 VVG, sind die Brutto- sowie die Nettobeiträge nicht über die gesamte
Vertragslaufzeit garantiert.