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Leistung im Pflegefall

Wird die BU-Leistung an den Kriterien der Pflegeversicherung gemessen?

Die meisten Versicherer leisten, wenn der Pflegefall eingetreten ist und der erforderliche BU-Grad (noch) nicht erreicht ist. In der Regel wird es sich bei einem Pflegefall wohl aber auch um einen BU-Fall handeln. Der Grad der Hilfsbedürftigkeit wird in drei Stufen eingeteilt und zwar in:

Stufe I (1. Fortbewegen im Zimmer, 2. Aufstehen und Zubettgehen, 3. An- und Auskleiden),

Stufe II (4. Waschen, Kämmen und Rasieren, 5. Einnehmen von Mahlzeiten)

Stufe III (6. Verrichtung der Notdurft).

In Pflegestufe III wird dann die volle Leistung, in Stufe II meist 70% und in Stufe I 50% gezahlt. Ist der BU-Grad von 50% erreicht, wird die vereinbarte Leistung unabhängig von der Pflegestufe fällig.
 

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009