Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistung im Pflegefall
Wird die BU-Leistung an den Kriterien der
Pflegeversicherung gemessen?
Die meisten Versicherer leisten, wenn der Pflegefall eingetreten ist und der
erforderliche BU-Grad (noch) nicht erreicht ist. In der Regel wird es sich
bei einem Pflegefall wohl aber auch um einen BU-Fall handeln. Der Grad der
Hilfsbedürftigkeit wird in drei Stufen eingeteilt und zwar in:
Stufe I (1. Fortbewegen im Zimmer, 2. Aufstehen und Zubettgehen, 3. An- und
Auskleiden),
Stufe II (4. Waschen, Kämmen und Rasieren, 5. Einnehmen von Mahlzeiten)
Stufe III (6. Verrichtung der Notdurft).
In Pflegestufe III wird dann die volle Leistung, in Stufe II meist 70% und
in Stufe I 50% gezahlt. Ist der BU-Grad von 50% erreicht, wird die
vereinbarte Leistung unabhängig von der Pflegestufe fällig.