Berufsunfähigkeitsversicherung
Prognosezeitraum
Ist die Leistungspflicht des Versicherers
bereits dann gegeben, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit von
"voraussichtlich 6 Monaten" diagnostiziert? (üblicherweise § 2, Absatz 1)
Bei der Definition des Begriffs "Berufsunfähigkeit" wird als Voraussetzung
auch der Zeitraum bestimmt, den der Versicherte voraussichtlich
berufsunfähig sein muss, damit die Leistungspflicht des Versicherers
eintritt.
Achten Sie darauf, dass die Formulierung nicht lautet "voraussichtlich
dauernd außerstande", den dies würde laut Rechtsprechung einem Zeitraum von
drei Jahren entsprechen. Gute BU-Bedingungen liegen dann vor, wenn der
Prognosezeitraum verkürzt ist. Entsprechende Formulierungen lauten
"voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen" oder "voraussichtlich
mindestens 6 Monate".