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 Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Prognosezeitraum

Ist die Leistungspflicht des Versicherers bereits dann gegeben, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit von "voraussichtlich 6 Monaten" diagnostiziert? (üblicherweise § 2, Absatz 1)

Bei der Definition des Begriffs "Berufsunfähigkeit" wird als Voraussetzung auch der Zeitraum bestimmt, den der Versicherte voraussichtlich berufsunfähig sein muss, damit die Leistungspflicht des Versicherers eintritt.

Achten Sie darauf, dass die Formulierung nicht lautet "voraussichtlich dauernd außerstande", den dies würde laut Rechtsprechung einem Zeitraum von drei Jahren entsprechen. Gute BU-Bedingungen liegen dann vor, wenn der Prognosezeitraum verkürzt ist. Entsprechende Formulierungen lauten "voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen" oder "voraussichtlich mindestens 6 Monate".
 

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009