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Jedes Jahr müssen mehr als
200.000 Menschen ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen
der Altersrente aufgeben. Verbraucherschützer fordern daher seit Jahren,
die Berufsunfähigkeit als existenzielles Risiko grundsätzlich mit
abzusichern. Denn meist reichen andere Renten oder Bezüge nicht aus, den
gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Jeder sollte demnach eine
Berufsunfähigkeitsversicherung haben.
Aufgrund des Rentenreformgesetzes, das zum 01.01.2001 in Kraft getreten
ist, wurden die alten Modelle der "Berufsunfähigkeitsrente" und der
Erwerbsunfähigkeitsrente" durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Demnach erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie am Tag
weniger als drei Stunden arbeiten können. Die halbe Erwerbsminderungsrente
erhalten Sie, wenn sie täglich drei bis sechs Stunden arbeiten können. Die
teilweise Erwerbsgeminderten erhalten dennoch die volle
Erwerbsminderungsrente, wenn sie ihr Restleistungsvermögen von 3 bis 6
Stunden täglicher Arbeit, aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht ausüben
können. Gar keine Rente gibt es für diejenigen, die mehr als 6 Stunden pro
Tag einem Erwerb nachgehen können.
Leistungen erhält nur derjenige, der in den letzten fünf Jahren vor
Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt
hat beziehungsweise Zeiten ohne Pflichtbeiträge angerechnet bekommt. So
werden Kindererziehungszeiten, Zeiten aus dem Versorgungsausgleich sowie
Ersatzzeiten bei der Wartezeit angerechnet. Berufsanfänger erhalten also
in den ersten 5 Jahren keinerlei Leistungen.
Es gibt jedoch Ausnahmen. So hat der Gesetzgeber Umstände festgelegt, die
automatisch zur Zahlung von Leistungen führen, so beispielsweise bei
Arbeitsunfällen.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente orientiert sich an der Berechnung der
Altersrente und ist leider nicht so einfach nachzuvollziehen. Als
Orientierungshilfe können die Online-Rechner der VData
Software-Entwicklung genutzt werden, die neben der Altersrente zusätzlich
die halbe und volle Erwerbsminderungsrente sowie die kleine und große
Witwenrente für die alten und neuen Bundesländer gesondert ausweisen.
Nicht nur Berufstätige auch bereits Schüler, Auszubildende, Studenten und
ebenso Hausfrauen sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Bei jüngeren und damit in der Regel auch gesünderen Personen ist eine
Ablehnung des Antrags meist nicht zu erwarten. Befinden Sie sich noch in
Ausbildung, sollten Sie sicherstellen, dass Ihnen der Versicherer eine
nachträgliche Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente einräumt. Auch bei
Heirat oder einer beruflichen Veränderung, wenn Sie sich beispielsweise
selbstständig machen, ist meist der Wunsch nach einer höheren Rente
gegeben.
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