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Beschwerden gegen Versicherungen

Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Versicherer dauert oft lange und kann viel Geld kosten. Im Folgenden möchten wir erläutern, welche Möglichkeiten auf außergerichtlichem Wege bestehen, Streitigkeiten kostengünstig zu lösen.

Beschwerden beim Unternehmen
Ihr erster Schritte sollte immer die Beschwerde beim Versicherer selbst sein. Insbesondere auf Telefonate mit einem Mitarbeiter des Unternehmens sollten Sie sich nicht verlassen, da es hier oft zu Missverständnissen kommen kann.
Schreiben Sie daher zunächst an die Geschäftsleitung des Versicherers und beschreiben möglichst genau den Sachverhalt. Bitten Sie im Falle einer Ablehnung Ihrer Wünsche um eine detaillierte Begründung. In der Regel bietet Ihnen die Gesellschaft eine Lösung an. Anhand der Begründung können Sie prüfen, ob es sich lohnt weitere Schritte einzuleiten, falls die eventuell angebotene Lösung für Sie nicht akzeptabel ist. Die schriftliche Ablehnung des Versicherers ist zudem wichtig, da die weiteren Schlichtungsstellen in der Regel erst dann für Sie tätig werden, wenn Sie sich zuvor direkt an das Unternehmen gewandt haben.

Beschwerden bei der BaFin
Die BaFin bearbeitet jährlich ca. 20.000 Beschwerden gegen Versicherungen. Für die Aufsichtstätigkeit der BaFin sind Beschwerden eine wichtige Erkenntnisquelle.

Reichen Sie eine Beschwerde bei der BaFin ein, sollte Ihr Schreiben folgende Angaben unbedingt enthalten:

Ihren Namen und Ihre Anschrift
den Namen und die Anschrift des Versicherers, gegen den Sie Beschwerde führen möchten
die Art der Versicherung (z.B. Unfallversicherung), die Versicherungsschein- oder Policennummer und eventuell die Schadennummer
Kopien des Schriftwechsels mit dem Versicherer, Vertragsunterlagen, wie den Versicherungsschein (Police) und die für den Vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
Ihre Unterschrift
sollten Sie im Namen einer anderen Person handeln, ist eine Vollmacht unbedingt erforderlich
Die BaFin prüft Beschwerden in der Regel nach folgendem Verfahren.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bereich Versicherungswesen
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel 0228 / 4108 - 0
Tel 0228 / 4108 - 7777 Hotline
Fax 0228 / 4108 - 1550
Email poststelle@bafin.de

Beschwerden beim Ombudsmann
Die meisten deutschen Versicherer haben sich privaten Streitschlichtern unterworfen, die bei den Interessenverbänden der Unternehmen angesiedelt sind. So hat der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) einen Ombudsmann zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den privaten Krankenversicherungsunternehmen und seinen Kunden eingerichtet. Ebenso existiert für die anderen Versicherungssparten der Verein Versicherungsombudsmann e.V., dem zurzeit 264 Versicherungsunternehmen sowie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) angehören. Ombudsleute für die Kreditversicherung und die Rückversicherung gibt es nicht.

Die Verfahren für Sie als Antragsteller sind kostenlos.

Ombudsmann der privaten Krankenversicherung
Der Ombudsmann für private Krankenversicherungen wird vom Vorstand des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. auf Vorschlag der Verbandsgeschäftsführung berufen. Er darf nicht in der Krankenversicherungs- oder Versicherungsvermittlungsbranche tätig sein.

Der Ombudsmann ist in seiner Amtsführung unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Grundlage seiner Beurteilung bilden die Gesetzestexte, das Versicherungsvertragsgesetz sowie die dazu ergangene Rechtssprechung und er soll die Auslegungshinweise des PKV-Verbandes berücksichtigen.
 

Auf der Internetseite des PKV-Ombudsmannes kann ein Beschwerdeformular abgerufen werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihre Beschwerde in ein Online-Formular einzutragen.

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
PKV - Ombudsmann
Leipziger Str. 104
10117 Berlin
Tel 0180 / 2550444
Fax 030 / 20458139

Ombudsmann für Versicherungen
Dem Versicherungsombudsmann e.V. gehören zurzeit 264 Versicherungsunternehmen mit einem Marktanteil von ca. 95 Prozent an sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Die Mitglieder haben die Regeln des Ombudsmannverfahrens akzeptiert und sich verpflichtet, bei Abschluss eines Versicherungsvertrags auf die Möglichkeit des Verfahrens hinzuweisen.
 

Der Ombudsmann, als Repräsentant der Institution, ist unabhängig und in seinen Entscheidungen keinen Weisungen unterworfen. Er darf in den letzten drei Jahren vor Amtsantritt nicht hauptberuflich für ein Versicherungsunternehmen, eine Interessenvertretung der Branche oder als Vermittler/Makler tätig gewesen sein.

Voraussetzung für die Eröffnung eines Verfahrens ist, dass Sie zuvor bei Ihrem Versicherer den Anspruch erfolglos geltend gemacht haben.

Mit Ihrer Beschwerde können Sie sich dann schriftlich, telefonisch oder per Email an den Ombudsmann wenden. Auf der Internetseite des Ombudsmannes kann Sie ein Beschwerdeformular abgerufen werden, dass Sie ausfüllen und einsenden können.
Entscheidungen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro sind für die Unternehmen verbindlich, bis zu 50.000 Euro spricht der Ombudsmann Empfehlungen aus, die in aller Regel umgesetzt werden.

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Tel 01804 / 224424
Fax 01804 / 224425
Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

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