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Eine gerichtliche
Auseinandersetzung mit einem Versicherer dauert oft lange und kann viel
Geld kosten. Im Folgenden möchten wir erläutern, welche Möglichkeiten auf
außergerichtlichem Wege bestehen, Streitigkeiten kostengünstig zu lösen.
Beschwerden beim Unternehmen
Ihr erster Schritte sollte immer die Beschwerde beim Versicherer
selbst sein. Insbesondere auf Telefonate mit einem Mitarbeiter des
Unternehmens sollten Sie sich nicht verlassen, da es hier oft zu
Missverständnissen kommen kann.
Schreiben Sie daher zunächst an die Geschäftsleitung des Versicherers und
beschreiben möglichst genau den Sachverhalt. Bitten Sie im Falle einer
Ablehnung Ihrer Wünsche um eine detaillierte Begründung. In der Regel
bietet Ihnen die Gesellschaft eine Lösung an. Anhand der Begründung können
Sie prüfen, ob es sich lohnt weitere Schritte einzuleiten, falls die
eventuell angebotene Lösung für Sie nicht akzeptabel ist. Die schriftliche
Ablehnung des Versicherers ist zudem wichtig, da die weiteren
Schlichtungsstellen in der Regel erst dann für Sie tätig werden, wenn Sie
sich zuvor direkt an das Unternehmen gewandt haben.
Beschwerden bei der BaFin
Die BaFin bearbeitet jährlich ca. 20.000 Beschwerden gegen
Versicherungen. Für die Aufsichtstätigkeit der BaFin sind Beschwerden eine
wichtige Erkenntnisquelle.
Reichen Sie eine Beschwerde bei der BaFin ein, sollte Ihr Schreiben
folgende Angaben unbedingt enthalten:
Ihren Namen und Ihre Anschrift
den Namen und die Anschrift des Versicherers, gegen den Sie Beschwerde
führen möchten
die Art der Versicherung (z.B. Unfallversicherung), die
Versicherungsschein- oder Policennummer und eventuell die Schadennummer
Kopien des Schriftwechsels mit dem Versicherer, Vertragsunterlagen, wie
den Versicherungsschein (Police) und die für den Vertrag geltenden
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
Ihre Unterschrift
sollten Sie im Namen einer anderen Person handeln, ist eine Vollmacht
unbedingt erforderlich
Die BaFin prüft Beschwerden in der Regel nach folgendem Verfahren.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bereich Versicherungswesen
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel 0228 / 4108 - 0
Tel 0228 / 4108 - 7777 Hotline
Fax 0228 / 4108 - 1550
Email poststelle@bafin.de
Beschwerden beim Ombudsmann
Die meisten deutschen Versicherer haben sich privaten
Streitschlichtern unterworfen, die bei den Interessenverbänden der
Unternehmen angesiedelt sind. So hat der Verband der privaten
Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) einen Ombudsmann zur Schlichtung
von Streitigkeiten zwischen den privaten Krankenversicherungsunternehmen
und seinen Kunden eingerichtet. Ebenso existiert für die anderen
Versicherungssparten der Verein Versicherungsombudsmann e.V., dem zurzeit
264 Versicherungsunternehmen sowie der Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) angehören. Ombudsleute für die
Kreditversicherung und die Rückversicherung gibt es nicht.
Die Verfahren für Sie als Antragsteller sind kostenlos.
Ombudsmann der privaten Krankenversicherung
Der Ombudsmann für private Krankenversicherungen wird vom Vorstand des
Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. auf Vorschlag der
Verbandsgeschäftsführung berufen. Er darf nicht in der
Krankenversicherungs- oder Versicherungsvermittlungsbranche tätig sein.
Der Ombudsmann ist in seiner Amtsführung unabhängig und nicht an Weisungen
gebunden. Grundlage seiner Beurteilung bilden die Gesetzestexte, das
Versicherungsvertragsgesetz sowie die dazu ergangene Rechtssprechung und
er soll die Auslegungshinweise des PKV-Verbandes berücksichtigen.
Auf der Internetseite des
PKV-Ombudsmannes kann ein Beschwerdeformular abgerufen werden. Zudem haben
Sie die Möglichkeit Ihre Beschwerde in ein Online-Formular einzutragen.
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
PKV - Ombudsmann
Leipziger Str. 104
10117 Berlin
Tel 0180 / 2550444
Fax 030 / 20458139
Ombudsmann für Versicherungen
Dem Versicherungsombudsmann e.V. gehören zurzeit 264
Versicherungsunternehmen mit einem Marktanteil von ca. 95 Prozent an sowie
der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Die
Mitglieder haben die Regeln des Ombudsmannverfahrens akzeptiert und sich
verpflichtet, bei Abschluss eines Versicherungsvertrags auf die
Möglichkeit des Verfahrens hinzuweisen.
Der Ombudsmann, als
Repräsentant der Institution, ist unabhängig und in seinen Entscheidungen
keinen Weisungen unterworfen. Er darf in den letzten drei Jahren vor
Amtsantritt nicht hauptberuflich für ein Versicherungsunternehmen, eine
Interessenvertretung der Branche oder als Vermittler/Makler tätig gewesen
sein.
Voraussetzung für die Eröffnung eines Verfahrens ist, dass Sie zuvor bei
Ihrem Versicherer den Anspruch erfolglos geltend gemacht haben.
Mit Ihrer Beschwerde können Sie sich dann schriftlich, telefonisch oder
per Email an den Ombudsmann wenden. Auf der Internetseite des Ombudsmannes
kann Sie ein Beschwerdeformular abgerufen werden, dass Sie ausfüllen und
einsenden können.
Entscheidungen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro sind für die
Unternehmen verbindlich, bis zu 50.000 Euro spricht der Ombudsmann
Empfehlungen aus, die in aller Regel umgesetzt werden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Tel 01804 / 224424
Fax 01804 / 224425
Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de |