Beschwerde
gegen Versicherungen
Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem
Versicherer dauert oft lange und kann viel Geld kosten. Im Folgenden möchten
wir erläutern, welche Möglichkeiten auf außergerichtlichem Wege bestehen,
Streitigkeiten kostengünstig zu lösen.
Beschwerden beim Unternehmen
Ihr erster Schritte sollte immer die Beschwerde beim Versicherer selbst
sein. Insbesondere auf Telefonate mit einem Mitarbeiter des Unternehmens
sollten Sie sich nicht verlassen, da es hier oft zu Missverständnissen
kommen kann.
Schreiben Sie daher zunächst an die Geschäftsleitung des Versicherers und
beschreiben möglichst genau den Sachverhalt. Bitten Sie im Falle einer
Ablehnung Ihrer Wünsche um eine detaillierte Begründung. In der Regel bietet
Ihnen die Gesellschaft eine Lösung an. Anhand der Begründung können Sie
prüfen, ob es sich lohnt weitere Schritte einzuleiten, falls die eventuell
angebotene Lösung für Sie nicht akzeptabel ist. Die schriftliche Ablehnung
des Versicherers ist zudem wichtig, da die weiteren Schlichtungsstellen in
der Regel erst dann für Sie tätig werden, wenn Sie sich zuvor direkt an das
Unternehmen gewandt haben.
Beschwerden bei der BaFin
Die BaFin bearbeitet jährlich ca. 20.000 Beschwerden gegen Versicherungen.
Für die Aufsichtstätigkeit der BaFin sind Beschwerden eine wichtige
Erkenntnisquelle.
Reichen Sie eine Beschwerde bei der BaFin ein, sollte Ihr Schreiben folgende
Angaben unbedingt enthalten:
Ihren Namen und Ihre Anschrift
den Namen und die Anschrift des Versicherers, gegen den Sie Beschwerde
führen möchten
die Art der Versicherung (z.B. Unfallversicherung), die Versicherungsschein-
oder Policennummer und eventuell die Schadennummer
Kopien des Schriftwechsels mit dem Versicherer, Vertragsunterlagen, wie den
Versicherungsschein (Police) und die für den Vertrag geltenden Allgemeinen
Versicherungsbedingungen (AVB)
Ihre Unterschrift
sollten Sie im Namen einer anderen Person handeln, ist eine Vollmacht
unbedingt erforderlich
Die BaFin prüft Beschwerden in der Regel nach folgendem Verfahren.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bereich Versicherungswesen
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Tel 0228 / 4108 - 0
Tel 0228 / 4108 - 7777 Hotline
Fax 0228 / 4108 - 1550
Email poststelle@bafin.de
Beschwerden beim Ombudsmann
Die meisten deutschen Versicherer haben sich privaten Streitschlichtern
unterworfen, die bei den Interessenverbänden der Unternehmen angesiedelt
sind. So hat der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband)
einen Ombudsmann zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den privaten
Krankenversicherungsunternehmen und seinen Kunden eingerichtet. Ebenso
existiert für die anderen Versicherungssparten der Verein
Versicherungsombudsmann e.V., dem zurzeit 264 Versicherungsunternehmen sowie
der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
angehören. Ombudsleute für die Kreditversicherung und die Rückversicherung
gibt es nicht.
Die Verfahren für Sie als Antragsteller sind kostenlos.
Ombudsmann der privaten Krankenversicherung
Der Ombudsmann für private Krankenversicherungen wird vom Vorstand des
Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. auf Vorschlag der
Verbandsgeschäftsführung berufen. Er darf nicht in der Krankenversicherungs-
oder Versicherungsvermittlungsbranche tätig sein.
Der Ombudsmann ist in seiner Amtsführung unabhängig und nicht an Weisungen
gebunden. Grundlage seiner Beurteilung bilden die Gesetzestexte, das
Versicherungsvertragsgesetz sowie die dazu ergangene Rechtssprechung und er
soll die Auslegungshinweise des PKV-Verbandes berücksichtigen.
Auf der Internetseite des PKV-Ombudsmannes kann ein Beschwerdeformular
abgerufen werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihre Beschwerde in ein
Online-Formular einzutragen.
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
PKV - Ombudsmann
Leipziger Str. 104
10117 Berlin
Tel 0180 / 2550444
Fax 030 / 20458139
Ombudsmann für Versicherungen
Dem Versicherungsombudsmann e.V. gehören zurzeit 264
Versicherungsunternehmen mit einem Marktanteil von ca. 95 Prozent an sowie
der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Die
Mitglieder haben die Regeln des Ombudsmannverfahrens akzeptiert und sich
verpflichtet, bei Abschluss eines Versicherungsvertrags auf die Möglichkeit
des Verfahrens hinzuweisen.
Der Ombudsmann, als Repräsentant der Institution, ist unabhängig und in
seinen Entscheidungen keinen Weisungen unterworfen. Er darf in den letzten
drei Jahren vor Amtsantritt nicht hauptberuflich für ein
Versicherungsunternehmen, eine Interessenvertretung der Branche oder als
Vermittler/Makler tätig gewesen sein.
Voraussetzung für die Eröffnung eines Verfahrens ist, dass Sie zuvor bei
Ihrem Versicherer den Anspruch erfolglos geltend gemacht haben.
Mit Ihrer Beschwerde können Sie sich dann schriftlich, telefonisch oder per
Email an den Ombudsmann wenden. Auf der Internetseite des Ombudsmannes kann
Sie ein Beschwerdeformular abgerufen werden, dass Sie ausfüllen und
einsenden können.
Entscheidungen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro sind für die
Unternehmen verbindlich, bis zu 50.000 Euro spricht der Ombudsmann
Empfehlungen aus, die in aller Regel umgesetzt werden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Tel 01804 / 224424
Fax 01804 / 224425
Email: beschwerde@versicherungsombudsmann.de