|
Wer ist nicht versichert?
Neben den bereits aus der
Risikobeschreibung zur Privathaftpflicht erkenntlichen Ausschlüssen von
Gefahren außerhalb des täglichen Lebens einer Privatperson, wie
beispielsweise die Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes oder
Gefahren aufgrund einer Beschäftigung ungewöhnlicher und gefährlicher Art,
ist weiter ausgeschlossen die Haftpflicht
des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder
Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs
verursacht werden. Diese sind über die gesetzliche Kfz-Haftpflicht bzw.
eine spezielle Wassersport-Haftpflicht zu versichern. Mitversichert sind
jedoch Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, so weit sie weder
durch Motoren noch Treibsätze angetrieben werden, deren Fluggewicht 5 kg
nicht übersteigt und für die keine Versicherungspflicht besteht. Des
Weiteren mitversichert sind auch Kanus, Ruder-, Tret-, Falt- und
Schlauchboote.
|