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Übersicht der verschiedenen
Haftpflichtversicherungen!
Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichversicherung
Versichert ist hier die
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Besitzer, d.h. als
Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder Mieter, der im Versicherungsschein
bezeichneten Objekte.
Versichert sind hierbei Ansprüche, die sich aus der Verletzung von
Pflichten aus der genannten Eigenschaft ergeben können. Hierzu zählen
beispielsweise die bauliche Instandhaltung, die Beleuchtung, Reinigung,
Streuen und das Schneeräumen auf Gehwegen.
Mitversichert sind ebenso Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 50.000
Euro. Bauvorhaben, die diese Summe überschreiten, sind ausgeschlossen und
über eine Bauherren-Haftpflicht abzudecken.
Ebenfalls mitversichert sind Personen, die durch Arbeitsvertrag mit der
Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung oder mit der sonstigen Betreuung des
Grundstücks beauftragt sind. Die Prämienhöhe ist abhängig davon, ob es
sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt und ob eine
gewerbliche Nutzung vorliegt.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Versichert ist hier die
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als
Bauherr des im Versicherungsschein bezeichneten Objektes.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist hier eingeschlossen. Die
Versicherung endet automatisch mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens
2 Jahre nach Versicherungsbeginn.
Der Versicherungsschutz besteht, wenn Planung, Bauleitung und
Bauausführung an einen Dritten vergeben wird, das Bauen in eigener Regie
(Selbsthilfe beim Bau) stellt ein Zusatzrisiko dar und muss daher
zusätzlich vereinbart werden.
Mitversichert ist damit die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher
mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie in
Ausführung dieser Verrichtung verursachen.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Versichert ist hier die
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Antrag
angegebenen Tiere sowie als Tierhüter, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig
ist.
Versichert werden können über eine Hundehaftpflicht beziehungsweise
Pferdehaftpflicht unter anderen: Hunde, Pferde und sonstige Reit- und
Zugtiere, wie etwa Ponys, Maultiere, Esel, etc.
Zahme Haustiere, Bienen und sonstige gezähmte Kleintiere sind bereits über
die Privathaftpflicht versichert. In Zweifelsfällen fragen Sie direkt bei
Ihrem Versicherer nach.
In der Hundehaftpflicht sind in der Regel auch vorübergehende
Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr gedeckt.
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