Haftpflichtversicherung
Wer
ist alles mitversichert?
Deckung besteht nicht nur für
Sie als Versicherungsnehmer. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche
Haftpflicht
Ihres Ehegatten
Ihrer unverheirateten Kinder
Hierzu zählen auch Stief- Adoptiv- und Pflegekinder. Volljährige Kinder sind
mitversichert, solange sie sich in einer Schul- oder unmittelbar
anschließenden Berufs-Erstausbildung befinden. Auch während des Grund- oder
Zivildienstes besteht Versicherungsschutz. Beginnt Ihr Kind eine
Zweitausbildung oder eine Fortbildung, ist der Versicherungsschutz nicht
weiter gegeben.
der in Ihrem Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus deren
Tätigkeit
Hierzu zählen auch Personen, die aus Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber
Ihre Wohnung, das Haus oder den Garten betreuen oder den Streudienst
versehen.
des in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebenden Partners und dessen Kinder
Dies gilt für eheähnliche Lebensgemeinschaften, so weit dies vereinbart
wurde und der Lebenspartner im Versicherungsschein genannt wird. Ansprüche
der genannten Personen untereinander sind ausgeschlossen. Der
Versicherungsschutz erlischt, sobald die häusliche Gemeinschaft nicht weiter
besteht.
Stirbt der Versicherungsnehmer, so besteht bis zur nächsten
Prämienfälligkeit weiterhin Versicherungsschutz für die mitversicherten
Personen. Löst der überlebende Ehegatte die nächste Prämienrechnung ein, so
wird dieser Versicherungsnehmer.