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Haftpflichtversicherung


Übersicht der verschiedenen Haftpflichtversicherungen!

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichversicherung

Versichert ist hier die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Besitzer, d.h. als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder Mieter, der im Versicherungsschein bezeichneten Objekte.

Versichert sind hierbei Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Pflichten aus der genannten Eigenschaft ergeben können. Hierzu zählen beispielsweise die bauliche Instandhaltung, die Beleuchtung, Reinigung, Streuen und das Schneeräumen auf Gehwegen.

Mitversichert sind ebenso Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro. Bauvorhaben, die diese Summe überschreiten, sind ausgeschlossen und über eine Bauherren-Haftpflicht abzudecken.

Ebenfalls mitversichert sind Personen, die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung oder mit der sonstigen Betreuung des Grundstücks beauftragt sind. Die Prämienhöhe ist abhängig davon, ob es sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt und ob eine gewerbliche Nutzung vorliegt.

 

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Versichert ist hier die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Bauherr des im Versicherungsschein bezeichneten Objektes.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist hier eingeschlossen. Die Versicherung endet automatisch mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn.

Der Versicherungsschutz besteht, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben wird, das Bauen in eigener Regie (Selbsthilfe beim Bau) stellt ein Zusatzrisiko dar und muss daher zusätzlich vereinbart werden.

Mitversichert ist damit die persönliche gesetzliche Haftpflicht sämtlicher mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen für Schäden, die sie in Ausführung dieser Verrichtung verursachen.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Versichert ist hier die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Antrag angegebenen Tiere sowie als Tierhüter, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.

Versichert werden können über eine Hundehaftpflicht beziehungsweise Pferdehaftpflicht unter anderen: Hunde, Pferde und sonstige Reit- und Zugtiere, wie etwa Ponys, Maultiere, Esel, etc.
Zahme Haustiere, Bienen und sonstige gezähmte Kleintiere sind bereits über die Privathaftpflicht versichert. In Zweifelsfällen fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach.

In der Hundehaftpflicht sind in der Regel auch vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr gedeckt.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009