Hausratversicherung
Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf
der ganzen Welt und - soweit nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr für
Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von
Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der
Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die
Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des
Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind:
Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule,
die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden;
Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung
in den Körper gelangt ist.