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Kfz-Versicherungsschutz im Ausland
Der Geltungsbereich der
Kraftfahrtversicherung ist zunächst auf Europa und die außereuropäischen
Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die europäische
Wirtschaftsgemeinschaft gehören, beschränkt.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt dann die im jeweiligen Land
gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme, jedoch mindestens die
vertraglich vereinbarte.
Eine Erweiterung auf andere Länder muss vereinbart werden.
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