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Was ist ein Kontrahierungszwang
(Annahmezwang)
Unter Kontrahierungszwang wird die Verpflichtung eines Versicherers
verstanden, Ihren Antrag auf Kfz-Haftpflichtversicherung anzunehmen. Eine
Ablehnung des Antrags ist nur unter bestimmten Umständen möglich,
beispielsweise:
wenn der Versicherer Ihnen bereits wegen Nichtzahlung der Prämie oder
wegen Schadenhäufigkeit gekündigt hat. Der gekündigte Vertrag muss keine
Kfz-Versicherung gewesen sein, es kann auch beispielsweise eine wegen
arglistiger Täuschung gekündigte Hausratversicherung gewesen sein.
wenn der Versicherer Ihnen aufgrund einer nachweisbar höheren Gefahr
innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang ein abweichendes schriftliches
Angebot unterbreitet hat und Sie mit diesem Angebot nicht einverstanden
sind.
wenn Sie ein gewerbliches Risiko versichern möchten (Taxi, LKW, Omnibus).
wenn Sie sich bei einem Versicherer versichern möchten, der nur bestimmte
Berufsgruppen übernimmt.
Der Annahmezwang ist auf die Haftpflichtversicherung beschränkt und gilt
nicht für die Voll- oder Teilkasko. Beachten Sie, dass der Versicherer mit
Aushändigung der Doppelkarte Ihren Antrag noch nicht angenommen hat. Durch
die Doppelkarte wird lediglich eine vorläufige Deckungszusage zur
Kfz-Haftpflicht erteilt.
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