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Versicherungsarten der
Kfz-Versicherung
Vertragsgrundlage für die Kraftfahrtversicherung sind die AKB (Allgemeine
Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen) sowie die TB (Tarifbestimmungen in
der Kraftfahrtversicherung). Sie umfassen folgende Versicherungsarten, die
nach Abschluss als rechtlich selbstständige Verträge gelten.
Kfz Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber
vorgeschriebene Pflichtversicherung, die sich auf die Haftpflicht des
Fahrzeughalters und der mitversicherten Personen im Zusammenhang mit dem
Gebrauch des Kfz bezieht. Als Leitgedanke liegt der Kfz-Haftpflicht der
Schutz der Verkehrsopfer zugrunde.
Fahrzeugversicherung
Zur Fahrzeugversicherung zählen die Fahrzeugvollversicherung
(Vollkasko) sowie die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko). Die
Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des versicherten Kfz kann
hiermit abgesichert werden.
Kraftfahrtunfallversicherung
Die Kraftfahrtunfall- bzw. Insassenunfallversicherung bietet
Versicherungsschutz für die Insassen bei einem Unfall. Ist nur bedingt
nötig!
Der Autoschutzbrief
Der Schutzbrief bietet zusätzliche Leistungen, beispielsweise bei der
Unfall- und Pannenhilfe oder beim Abschleppen des Fahrzeugs nach einer
Panne.
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