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Wann beginnt der
Kfz-Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz
beginnt grundsätzlich erst mit Einlösung des Versicherungsscheins durch
Zahlung des Beitrags. Es wird jedoch bereits bei Zulassung des Kfz durch
Ausstellung einer Versicherungsbestätigungskarte (VBK, Doppelkarte) eine
vorläufige Deckung in der Kfz-Haftpflicht und eventuell beim
Autoschutzbrief erteilt.
Die vorläufige Deckung durch eine Doppelkarte gilt nicht für die
Fahrzeugversicherung (Vollkasko, Teilkasko) sowie die
Kraftfahrtunfallversicherung. Benötigen Sie auch für die Kasko- und / oder
Insassenunfallversicherung eine vorläufige Deckung ab Zulassung, sollten
Sie bereits frühzeitig vor Anmeldung des Kfz bei Ihrem Versicherer den
Antrag auf Kfz-Versicherung stellen.
Die vorläufige Deckung beginnt dann für alle Sparten am Tag der Zulassung
um 0.00 Uhr und endet dann mit Einlösung des Versicherungsscheins, also
mit Zahlung der Prämie.
Beachten Sie, dass die vorläufige Deckung und somit der
Versicherungsschutz rückwirkend außer Kraft gesetzt werden kann, falls die
Prämie nach Zugang des Versicherungsscheins nicht unverzüglich, das heißt,
innerhalb von 2 Wochen, gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass Sie die
Verspätung zu vertreten haben.
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