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Leistungen der Krankenkassen?
Nahezu 95 % aller
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber
vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse
stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und
wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.
Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die
Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes
selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man auch als
Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen
niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungsleistungen zählen u. a.
ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für
Rehabilitationskuren sowie die Kostenübernahme alternativer Heilmethoden
und Zusatzimpfungen.
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