|
Ärzte, Zahnärzte, Ärzte im Praktikum
Ist ein Arzt in einem
Angestelltenverhältnis tätig, ist auch hier zu unterscheiden, ob die
Jahresarbeitsentgeltgrenze über- oder unterschritten wird. Wird Sie
überschritten, besteht auch hier die Möglichkeit der freiwilligen
Mitgliedschaft in der GKV oder dem Abschluss einer PKV. Selbstständig
tätige Ärzte haben unabhängig vom Einkommen die Wahl zwischen gesetzlicher
oder privater Krankenversicherung.
Beihilfeberechtigte Personen
(Beamte, Richter, Angestellte im öffentlichen Dienst)
Dieser Personenkreis enthält
über das Beihilfesystem einen prozentualen Zuschuss zu den
Krankheitskosten. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
Einige Bundesländer wenden die Beihilfevorschriften des Bundes direkt an,
in anderen wiederum gelten eigenständige Regelungen. Übliche Beihilfesätze
sind:
Beihilfeberechtigter
Ehepartner Kinder
Beihilfeberechtigter mit
einem oder keinem Kind 50% 70% 80%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern 70% 70% 80%
Empfänger von Versorgungsbezügen 80% 70% 80%
Beihilfeberechtigte haben eine Versorgungslücke, die über eine private
Krankenversicherung geschlossen werden kann.
Zurück zur Übersicht
|