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Private Krankenversicherung
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Arbeiter und Angestellte
Für Arbeitnehmer besteht
Versicherungspflicht in der GKV, wenn ihr Einkommen unterhalb der
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt. In 2007
beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 47.700 Euro, dies entspricht einem
regelmäßigen Monatseinkommen von 3.975,00 Euro. Eine Ausnahme besteht für
Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damals
geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und eine
private Krankenversicherung hatten. Für sie liegt die
Jahresarbeitsentgeltgrenze, die der Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, in 2007 bei 42.750 Euro.
Zum Jahresarbeitsentgelt zählen neben dem laufenden Brutto-Monatsgehalt
auch Sonderzahlungen, wie beispielsweise das 13. Monatsgehalt, Weihnachts-
und Urlaubsgeld, sonstige regelmäßige Einkünfte (Überstundenpauschalen,
Schmutzzulagen, ...) und die vermögenswirksamen Leistungen. Nicht dazu
gehören Vergütungen für außerordentliche Überstunden, Kinderzulagen oder
die Arbeitnehmersparzulage.
Überschreitet ein
Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die
Versicherungspflichtgrenze, scheidet er mit Ablauf des 31.12. aus der
Krankenversicherungspflicht aus. Voraussetzung ist jedoch, dass sein
Einkommen drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze liegt
(Stichtag 02.02.2007).
Versicherungsfrei gewordene Arbeitnehmer haben die Möglichkeit in die PKV
zu wechseln oder aber als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben.
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