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Arbeiter und Angestellte
Für Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht in der GKV, wenn ihr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt. In 2007 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 47.700 Euro, dies entspricht einem regelmäßigen Monatseinkommen von 3.975,00 Euro. Eine Ausnahme besteht für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damals geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und eine private Krankenversicherung hatten. Für sie liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, in 2007 bei 42.750 Euro.

Zum Jahresarbeitsentgelt zählen neben dem laufenden Brutto-Monatsgehalt auch Sonderzahlungen, wie beispielsweise das 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, sonstige regelmäßige Einkünfte (Überstundenpauschalen, Schmutzzulagen, ...) und die vermögenswirksamen Leistungen. Nicht dazu gehören Vergütungen für außerordentliche Überstunden, Kinderzulagen oder die Arbeitnehmersparzulage.

Überschreitet ein Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze, scheidet er mit Ablauf des 31.12. aus der Krankenversicherungspflicht aus. Voraussetzung ist jedoch, dass sein Einkommen drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze liegt (Stichtag 02.02.2007).

Versicherungsfrei gewordene Arbeitnehmer haben die Möglichkeit in die PKV zu wechseln oder aber als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben.

 

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