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Selbstständige, Freiberufler,
Unternehmer
Nicht dieser Personengruppe
hinzu zu rechnen sind, mit Ausnahmen, Künstler, Publizisten und Landwirte,
da diese kraft Gesetzes versichert sind. Ansonsten besteht keine
Versicherungspflicht in der GKV. Selbstständige haben daher die
Möglichkeit, unabhängig vom Einkommen, entweder freiwilliges Mitglied
einer GKV zu werden oder aber eine private Krankenversicherung
abzuschließen.
Möchten Sie sich als Selbstständiger freiwillig in der GKV versichern,
müssen Sie über bestimmte Vorversicherungszeiten verfügen. So müssen Sie
in den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden aus der Versicherungspflicht
mindestens 24 Monate oder unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens 12
Monate in der GKV versichert gewesen sein. Zeiten der Familienversicherung
in der GKV sind dabei mitzurechnen.
Waren Sie als Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert und machen sich
selbstständig, werden Sie versicherungsfrei. Sie können nun innerhalb von
drei Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht Ihrer Krankenkasse
mitteilen, ob die Mitgliedschaft freiwillig fortgesetzt werden soll.
Als Selbstständiger können Sie eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen, wenn Sie in eine private
Krankenversicherung wechseln wollen. Die 18-monatige Bindungsfrist an die
Krankenkasse entfällt in diesem Fall.
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