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Krankenzusatzversicherung

Ambulante Zusatzversicherung?

Eine ambulante Zusatzversicherung ist nur für freiwillig in der GKV Versicherte empfehlenswert, da diese zwischen der Behandlung auf Krankenschein und der Kostenerstattung wählen können. Leistungsgrundlage ist hier die Rechnungsausstellung (Liquidation) durch den behandelnden Arzt, wie für einen Privatpatienten. Die GKV leistet ihren Teil nach Abzug eines Verwaltungskostenabschlags. Der Rest wird von der privaten Zusatzversicherung übernommen, die jedoch den Verwaltungskostenabschlag der Gesetzlichen nicht ersetzt. Da dieses Verfahren für die GKV mit Mehraufwand verbunden ist, wird es in der Regel nur bei freiwillig versicherten Mitgliedern angewandt.

Die Restkosten werden vom privaten Zusatztarif nach GKV-Vorleistung meist zu 100% übernommen, ansonsten zu 30 bis 50 Prozent. Heilpraktikerleistungen werden meist mit niedrigeren Sätzen erstattet.

Einige Tarife legen Höchstgrenzen fest, beispielsweise 2000 Euro pro Jahr bis zu denen eine 60 bis 80%ige Erstattung erfolgt, erst darüber hinaus eine 100%ige. Nicht alle Tarife sehen die Erstattung von Hilfs- und Heilmitteln vor. Meist erfolgt die Erstattung festgelegter Hilfsmittel bis zu bestimmten Höchstgrenzen pro Jahr.



 

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