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Ambulante Zusatzversicherung?
Eine ambulante
Zusatzversicherung ist nur für freiwillig in der GKV Versicherte
empfehlenswert, da diese zwischen der Behandlung auf Krankenschein und der
Kostenerstattung wählen können. Leistungsgrundlage ist hier die
Rechnungsausstellung (Liquidation) durch den behandelnden Arzt, wie für
einen Privatpatienten. Die GKV leistet ihren Teil nach Abzug eines
Verwaltungskostenabschlags. Der Rest wird von der privaten
Zusatzversicherung übernommen, die jedoch den Verwaltungskostenabschlag
der Gesetzlichen nicht ersetzt. Da dieses Verfahren für die GKV mit
Mehraufwand verbunden ist, wird es in der Regel nur bei freiwillig
versicherten Mitgliedern angewandt.
Die Restkosten werden vom privaten Zusatztarif nach GKV-Vorleistung meist
zu 100% übernommen, ansonsten zu 30 bis 50 Prozent.
Heilpraktikerleistungen werden meist mit niedrigeren Sätzen erstattet.
Einige Tarife legen Höchstgrenzen fest, beispielsweise 2000 Euro pro Jahr
bis zu denen eine 60 bis 80%ige Erstattung erfolgt, erst darüber hinaus
eine 100%ige. Nicht alle Tarife sehen die Erstattung von Hilfs- und
Heilmitteln vor. Meist erfolgt die Erstattung festgelegter Hilfsmittel bis
zu bestimmten Höchstgrenzen pro Jahr.
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