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Krankentagegeld-Zusatzversicherung?
Vor allem für freiwillig
Versicherte, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze deutlich
übersteigt, für Selbstständige in der GKV ohne Krankentagegeld-Anspruch
aber auch für Pflichtversicherte ist die
Krankentagegeld-Zusatzversicherung von Bedeutung.
In der Krankentagegeldversicherung gilt das Bereicherungsverbot, daher ist
die Vereinbarung eines Krankentagegeldes, das über dem täglichen
Nettoeinkommen liegt, in der Regel nicht möglich. Nur wenige Tarife
versichern auch ein darüber liegendes Krankentagegeld.
Arbeitnehmer, die nach dem Lohnfortzahlungsgesetz einen sechswöchigen
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, können beispielsweise ein
Krankentagegeld ab dem 43. Tag vereinbaren. Wird der Lohn aufgrund einer
betrieblichen Vereinbarung länger gezahlt, kann das Krankentagegeld nach
Ablauf dieser Zeit versichert werden. Selbstständige können das
Krankentagegeld auch früher, also beispielsweise bereits ab dem 4. oder
15. Tag in Anspruch nehmen.
Eine Staffelung der Krankentagegelder ist möglich. So könnten Sie
beispielsweise 30 Euro Krankentagegeld ab dem 43. Tag versichern und
weitere 20 Euro ab dem 64. Tag, Sie erhielten somit also 50 Euro
Krankentagegeld ab dem 64. Tag.
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