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Zahnzusatzversicherung?
Zahnzusatzversicherungen
werden in der Regel nur in Verbindung mit einer
Krankenhauszusatzversicherung angeboten, das heißt, nur wenige Versicherer
bieten auch selbstständige Zahntarife an.
Nach Vorleistungen der GKV werden in der Regel zwischen 20 und 40 Prozent
des Rechnungsbetrages ersetzt, die verbleibenden Restkosten sind also
nicht vollständig gedeckt.
Achten Sie auch hier unbedingt auf die Tarifbedingungen. Prüfen Sie
beispielsweise, ob der Tarif nicht nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3fachen)
sondern bis zum Höchstsatz (3,5fachen) der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
leistet. Oder ob die Vorlage eines Heil- oder Kostenplans vorgeschrieben
wird. Liegen diese dann nicht vor, erfolgen Leistungskürzungen. Prüfen Sie
auch, welcher Zahnersatz gegebenenfalls ausgeschlossen ist; die Kosten für
Implantate beispielsweise werden in der Regel nicht getragen.
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