Krankenzusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherung?
Eine ambulante Zusatzversicherung ist nur für
freiwillig in der GKV Versicherte empfehlenswert, da diese zwischen der
Behandlung auf Krankenschein und der Kostenerstattung wählen können.
Leistungsgrundlage ist hier die Rechnungsausstellung (Liquidation) durch den
behandelnden Arzt, wie für einen Privatpatienten. Die GKV leistet ihren Teil
nach Abzug eines Verwaltungskostenabschlags. Der Rest wird von der privaten
Zusatzversicherung übernommen, die jedoch den Verwaltungskostenabschlag der
Gesetzlichen nicht ersetzt. Da dieses Verfahren für die GKV mit Mehraufwand
verbunden ist, wird es in der Regel nur bei freiwillig versicherten
Mitgliedern angewandt.
Die Restkosten werden vom privaten Zusatztarif nach GKV-Vorleistung meist zu
100% übernommen, ansonsten zu 30 bis 50 Prozent. Heilpraktikerleistungen
werden meist mit niedrigeren Sätzen erstattet.
Einige Tarife legen Höchstgrenzen fest, beispielsweise 2000 Euro pro Jahr
bis zu denen eine 60 bis 80%ige Erstattung erfolgt, erst darüber hinaus eine
100%ige. Nicht alle Tarife sehen die Erstattung von Hilfs- und Heilmitteln
vor. Meist erfolgt die Erstattung festgelegter Hilfsmittel bis zu bestimmten
Höchstgrenzen pro Jahr.