Krankenzusatzversicherung
Warum
Ergänzungstarife/Zusatzversicherungen?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
wurden durch die Gesundheitsreform 1989 begrenzt. Die von den Privaten
angebotenen Ergänzungstarife sollen diese Leistungskürzungen zum Teil wieder
ausgleichen.
Insbesondere beim Zahnersatz, der von der GKV zu 50 maximal bis zu 65
Prozent übernommen wird, setzen diese Tarife an und übernehmen zusätzliche
20 bis 40 Prozent des Rechnungsbetrages. In der Regel gelten Höchstbeträge,
die mit den versicherten Jahren steigen. Achten Sie hier unbedingt auf die
Versicherungsbedingungen, denn es gibt Tarife, die keine Leistungen für
Zahnersatz vorsehen oder in den ersten Jahren nur bei Unfallfolgen leisten.
Für Brillen und Kontaktlinsen übernehmen die Ergänzungstarife bis zu
bestimmten Höchstgrenzen die Restkosten nach GKV-Vorleistung meist zu 100%.
In der Regel besteht der Leistungsanspruch alle zwei Jahre oder die
Sehschärfe muss sich um 0,5 bis 1 Dioptrien verändert haben.
Einige Tarife übernehmen die verbleibenden Restkosten, die entstehen, wenn
Sie ein anderes als das in der Einweisung genannte Krankenhaus aufsuchen.
Zudem wird zum Ausgleich der bei der GKV anfallenden Zuzahlung im
Krankenhaus ein Krankenhaustagegeld gezahlt, entweder voll oder nur zum Teil
und eventuell auf einige Wochen begrenzt.
Achten Sie auch auf die Mindestvertragsdauer, insbesondere dann, wenn der
Versicherer nicht auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet hat und
somit den Vertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen kann.
Die Mindestvertragsdauer kann 1 aber auch 3 Versicherungsjahre betragen,
wobei das Versicherungsjahr in der Regel am 31.12. des Beginnjahres endet.
Meist sehen die Ergänzungstarife auch für Auslandsaufenthalte Leistungen
vor; der empfohlene Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung ist
daher oft nicht notwendig.