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Krankenzusatzversicherung

Warum Ergänzungstarife/Zusatzversicherungen?


Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden durch die Gesundheitsreform 1989 begrenzt. Die von den Privaten angebotenen Ergänzungstarife sollen diese Leistungskürzungen zum Teil wieder ausgleichen.

Insbesondere beim Zahnersatz, der von der GKV zu 50 maximal bis zu 65 Prozent übernommen wird, setzen diese Tarife an und übernehmen zusätzliche 20 bis 40 Prozent des Rechnungsbetrages. In der Regel gelten Höchstbeträge, die mit den versicherten Jahren steigen. Achten Sie hier unbedingt auf die Versicherungsbedingungen, denn es gibt Tarife, die keine Leistungen für Zahnersatz vorsehen oder in den ersten Jahren nur bei Unfallfolgen leisten.

Für Brillen und Kontaktlinsen übernehmen die Ergänzungstarife bis zu bestimmten Höchstgrenzen die Restkosten nach GKV-Vorleistung meist zu 100%. In der Regel besteht der Leistungsanspruch alle zwei Jahre oder die Sehschärfe muss sich um 0,5 bis 1 Dioptrien verändert haben.

Einige Tarife übernehmen die verbleibenden Restkosten, die entstehen, wenn Sie ein anderes als das in der Einweisung genannte Krankenhaus aufsuchen. Zudem wird zum Ausgleich der bei der GKV anfallenden Zuzahlung im Krankenhaus ein Krankenhaustagegeld gezahlt, entweder voll oder nur zum Teil und eventuell auf einige Wochen begrenzt.

Achten Sie auch auf die Mindestvertragsdauer, insbesondere dann, wenn der Versicherer nicht auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet hat und somit den Vertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen kann. Die Mindestvertragsdauer kann 1 aber auch 3 Versicherungsjahre betragen, wobei das Versicherungsjahr in der Regel am 31.12. des Beginnjahres endet.

Meist sehen die Ergänzungstarife auch für Auslandsaufenthalte Leistungen vor; der empfohlene Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher oft nicht notwendig.

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009