Krankenzusatzversicherung
Krankentagegeld-Zusatzversicherung
Vor allem für freiwillig Versicherte, deren
Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze deutlich übersteigt, für
Selbstständige in der GKV ohne Krankentagegeld-Anspruch aber auch für
Pflichtversicherte ist die Krankentagegeld-Zusatzversicherung von Bedeutung.
In der Krankentagegeldversicherung gilt das Bereicherungsverbot, daher ist
die Vereinbarung eines Krankentagegeldes, das über dem täglichen
Nettoeinkommen liegt, in der Regel nicht möglich. Nur wenige Tarife
versichern auch ein darüber liegendes Krankentagegeld.
Arbeitnehmer, die nach dem Lohnfortzahlungsgesetz einen sechswöchigen
Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, können beispielsweise ein
Krankentagegeld ab dem 43. Tag vereinbaren. Wird der Lohn aufgrund einer
betrieblichen Vereinbarung länger gezahlt, kann das Krankentagegeld nach
Ablauf dieser Zeit versichert werden. Selbstständige können das
Krankentagegeld auch früher, also beispielsweise bereits ab dem 4. oder 15.
Tag in Anspruch nehmen.
Eine Staffelung der Krankentagegelder ist möglich. So könnten Sie
beispielsweise 30 Euro Krankentagegeld ab dem 43. Tag versichern und weitere
20 Euro ab dem 64. Tag, Sie erhielten somit also 50 Euro Krankentagegeld ab
dem 64. Tag.