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Krankentagegeld-Zusatzversicherung


Vor allem für freiwillig Versicherte, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze deutlich übersteigt, für Selbstständige in der GKV ohne Krankentagegeld-Anspruch aber auch für Pflichtversicherte ist die Krankentagegeld-Zusatzversicherung von Bedeutung.

In der Krankentagegeldversicherung gilt das Bereicherungsverbot, daher ist die Vereinbarung eines Krankentagegeldes, das über dem täglichen Nettoeinkommen liegt, in der Regel nicht möglich. Nur wenige Tarife versichern auch ein darüber liegendes Krankentagegeld.

Arbeitnehmer, die nach dem Lohnfortzahlungsgesetz einen sechswöchigen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, können beispielsweise ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag vereinbaren. Wird der Lohn aufgrund einer betrieblichen Vereinbarung länger gezahlt, kann das Krankentagegeld nach Ablauf dieser Zeit versichert werden. Selbstständige können das Krankentagegeld auch früher, also beispielsweise bereits ab dem 4. oder 15. Tag in Anspruch nehmen.

Eine Staffelung der Krankentagegelder ist möglich. So könnten Sie beispielsweise 30 Euro Krankentagegeld ab dem 43. Tag versichern und weitere 20 Euro ab dem 64. Tag, Sie erhielten somit also 50 Euro Krankentagegeld ab dem 64. Tag.

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009