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Zahnzusatzversicherung?


Zahnzusatzversicherungen werden in der Regel nur in Verbindung mit einer Krankenhauszusatzversicherung angeboten, das heißt, nur wenige Versicherer bieten auch selbstständige Zahntarife an.

Nach Vorleistungen der GKV werden in der Regel zwischen 20 und 40 Prozent des Rechnungsbetrages ersetzt, die verbleibenden Restkosten sind also nicht vollständig gedeckt.

Achten Sie auch hier unbedingt auf die Tarifbedingungen. Prüfen Sie beispielsweise, ob der Tarif nicht nur bis zum Regelhöchstsatz (2,3fachen) sondern bis zum Höchstsatz (3,5fachen) der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) leistet. Oder ob die Vorlage eines Heil- oder Kostenplans vorgeschrieben wird. Liegen diese dann nicht vor, erfolgen Leistungskürzungen. Prüfen Sie auch, welcher Zahnersatz gegebenenfalls ausgeschlossen ist; die Kosten für Implantate beispielsweise werden in der Regel nicht getragen.

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009