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Sicherheit
Viele Menschen scheuen den Einsatz der Kreditkarte im Internet wegen angeblicher Sicherheitsrisiken. Nur die wenigsten wissen, dass die Risiken bei verantwortungsvollem Umgang mit Karte und PIN für den Kreditkarteninhaber äußerst gering sind.

Wer auf seiner Abrechnung einen fragwürdigen Posten entdeckt, sollte umgehend den Kartenanbieter bzw. die herausgebende Bank darüber informieren. Der Anbieter wird sich mit dem Händler in Verbindung setzen, der seinen Anspruch auf das Geld nachweisen muss. Hierzu muss er beweisen, dass zwischen ihm und dem Kreditkarteninhaber ein Vertrag zustande gekommen ist. Im "normalen" Leben legt man hierzu einfach den von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag vor. Da bei Interneteinkäufen regelmäßig ohne Unterschrift bezahlt wird, kann der Nachweis eines Vertragsschlusses häufig nicht erbracht werden. Der Anbieter fordert dementsprechend das Geld zurück und erstattet es dem Kreditkarteninhaber.

Trotz dieser eindeutigen Rechtslage sollte man mit seiner Karte und der dazugehörigen PIN vorsichtig umgehen. Wenn der Kreditkarteninhaber anderen Personen fahrlässig die Möglichkeit verschafft, an seine Kartennummer und womöglich an die PIN zu gelangen, kann ihm dies bei der Schadensregulierung vom Kreditkartenherausgeber vorgehalten werden. In Einzelfällen bleibt der Kunde dann auf dem Schaden sitzen. Deshalb gilt:
Die Karte nie sichtbar, z.B. im Auto, liegen lassen.
Karte und PIN immer getrennt aufbewahren.

Bei Verlust
Wer seine Karte verliert, sollte sie umgehend sperren lassen. Seit dem 01.07.2005 gibt es den einheitlichen Notruf 116 116, unter dem man u.a. auch Kreditkarten sperren lassen kann. Jedoch haben sich noch nicht alle Kreditkartenherausgeber diesem Notrufsystem angeschlossen. Vor einer Reise sollte man sich über die bestehenden Sperrmöglichkeiten und Ansprechpartner beim jeweiligen Anbieter informieren.

Neben der Meldung beim Kartenherausgeber sollte bei einem Verdacht auf Diebstahl o.ä. auch eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dies ist bei einigen Anbietern Voraussetzung für die Erstattung des Schadens.

 

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