Kreditkarten
Sicherheit
Viele Menschen scheuen den Einsatz der Kreditkarte im Internet wegen
angeblicher Sicherheitsrisiken. Nur die wenigsten wissen, dass die Risiken
bei verantwortungsvollem Umgang mit Karte und PIN für den
Kreditkarteninhaber äußerst gering sind.
Wer auf seiner Abrechnung einen fragwürdigen Posten entdeckt, sollte
umgehend den Kartenanbieter bzw. die herausgebende Bank darüber informieren.
Der Anbieter wird sich mit dem Händler in Verbindung setzen, der seinen
Anspruch auf das Geld nachweisen muss. Hierzu muss er beweisen, dass
zwischen ihm und dem Kreditkarteninhaber ein Vertrag zustande gekommen ist.
Im "normalen" Leben legt man hierzu einfach den von beiden Parteien
unterschriebenen Vertrag vor. Da bei Interneteinkäufen regelmäßig ohne
Unterschrift bezahlt wird, kann der Nachweis eines Vertragsschlusses häufig
nicht erbracht werden. Der Anbieter fordert dementsprechend das Geld zurück
und erstattet es dem Kreditkarteninhaber.
Trotz dieser eindeutigen Rechtslage sollte man mit seiner Karte und der
dazugehörigen PIN vorsichtig umgehen. Wenn der Kreditkarteninhaber anderen
Personen fahrlässig die Möglichkeit verschafft, an seine Kartennummer und
womöglich an die PIN zu gelangen, kann ihm dies bei der Schadensregulierung
vom Kreditkartenherausgeber vorgehalten werden. In Einzelfällen bleibt der
Kunde dann auf dem Schaden sitzen. Deshalb gilt:
Die Karte nie sichtbar, z.B. im Auto, liegen lassen.
Karte und PIN immer getrennt aufbewahren.
Bei Verlust
Wer seine Karte verliert, sollte sie umgehend sperren lassen. Seit dem
01.07.2005 gibt es den einheitlichen Notruf 116 116, unter dem man u.a. auch
Kreditkarten sperren lassen kann. Jedoch haben sich noch nicht alle
Kreditkartenherausgeber diesem Notrufsystem angeschlossen. Vor einer Reise
sollte man sich über die bestehenden Sperrmöglichkeiten und Ansprechpartner
beim jeweiligen Anbieter informieren.
Neben der Meldung beim Kartenherausgeber sollte bei einem Verdacht auf
Diebstahl o.ä. auch eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dies ist
bei einigen Anbietern Voraussetzung für die Erstattung des Schadens.