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Kapitallebensversicherung mit Dynamik?

Schließen Sie eine Kapitalversicherung mit Beitragsdynamik ab, haben Sie das Recht, den Beitrag und damit auch die Versicherungssumme jährlich, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Der Versicherer übernimmt damit das Risiko einer Gesundheitsverschlechterung während der Vertragslaufzeit.

Die Steigerung der Versicherungssumme wird aus dem erhöhten Beitrag unter Zugrundelegung des erreichten Alters und der Restlaufzeit ermittelt. Dies bedeutet, dass die sich ergebende Versicherungssumme prozentual stets langsamer wächst als der Beitrag. Bei der Berechnung der jährlichen Beitragssteigerung sind mehrere Varianten möglich.

Die Beiträge steigen gegenüber dem Vorjahresbeitrag im gleichen Verhältnis wie der Steigerungssatz des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Regel ist eine Mindestanpassung von 5% vorgesehen. Betrachtet man den Zeitraum von 1980 bis 2000, lag die jährliche Dynamik im Schnitt bei etwa 6,3%.

Die Beitragssteigerung wird auf einen festen Prozentsatz vereinbart, der in der Regel zwischen 3 und 10 Prozent liegen muss.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Erhöhung zu widersprechen, und zwar bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin. Widersprechen Sie mehreren (je nach Versicherer zwei oder drei) aufeinander folgenden Erhöhungen, erlischt das Erhöhungsrecht.


 

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