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Was ist versichert?
In der klassischen
Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte
Lebensversicherung) zahlt der Versicherer die vereinbarte
Versicherungssumme, wenn die versicherte Person den im Versicherungsschein
genannten Ablauftermin erlebt oder vor diesem Termin stirbt. Der Beitrag
ist in der Regel bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (ob nun Todes-
oder Erlebensfall) zu zahlen.
Die Formen der Kapitallebensversicherung unterscheiden sich wie folgt:
Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit
Teilauszahlung
Der Versicherer leistet hier zu den im Versicherungsschein genannten
Auszahlungsterminen die vereinbarten Beträge und bei Tod vor dem letzten
Auszahlungstermin die vereinbarte Versicherungssumme.
Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall für zwei
verbundene Leben
Hier zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme, wenn
beide Personen den Ablauftermin erleben oder eine Person vor diesem
Ablauftermin stirbt. Die Versicherungssumme wird nur einmal fällig, auch
wenn beide Personen gleichzeitig versterben sollten.
Kapitallebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt
(Ausbildungsversicherung)
Unabhängig davon, ob die versicherte Person den Ablauftermin erlebt
oder vor diesem Termin verstirbt, wird die Versicherungssumme immer zum
vereinbarten Ablauftermin fällig.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Die Leistungspflicht des
Versicherers besteht grundsätzlich unabhängig davon, wie der Versicherte
verstorben ist. Versicherungsschutz wird auch dann gewährt, wenn der
Versicherte in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren
Unruhen gestorben ist.
Bei Selbsttötung leistet der Versicherer in der Regel immer, wenn seit
Zahlung des Erstbeitrags drei Jahre vergangen sind.
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