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Lebensversicherung

Was ist versichert?

In der klassischen Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (gemischte Lebensversicherung) zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person den im Versicherungsschein genannten Ablauftermin erlebt oder vor diesem Termin stirbt. Der Beitrag ist in der Regel bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (ob nun Todes- oder Erlebensfall) zu zahlen.

Die Formen der Kapitallebensversicherung unterscheiden sich wie folgt:

Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Teilauszahlung
Der Versicherer leistet hier zu den im Versicherungsschein genannten Auszahlungsterminen die vereinbarten Beträge und bei Tod vor dem letzten Auszahlungstermin die vereinbarte Versicherungssumme.

Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall für zwei verbundene Leben
Hier zahlt der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme, wenn beide Personen den Ablauftermin erleben oder eine Person vor diesem Ablauftermin stirbt. Die Versicherungssumme wird nur einmal fällig, auch wenn beide Personen gleichzeitig versterben sollten.

Kapitallebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (Ausbildungsversicherung)
Unabhängig davon, ob die versicherte Person den Ablauftermin erlebt oder vor diesem Termin verstirbt, wird die Versicherungssumme immer zum vereinbarten Ablauftermin fällig.

Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Die Leistungspflicht des Versicherers besteht grundsätzlich unabhängig davon, wie der Versicherte verstorben ist. Versicherungsschutz wird auch dann gewährt, wenn der Versicherte in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.

Bei Selbsttötung leistet der Versicherer in der Regel immer, wenn seit Zahlung des Erstbeitrags drei Jahre vergangen sind.

 

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