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Vorsorge für das eigene Rentenalter zu treffen sowie die finanzielle
Absicherung der Angehörigen zählen zu den Hauptgründen für den Abschluss
einer Kapitallebensversicherung. Reichen die Leistungen nach Eintritt des
Versicherungsfalles aus den dann einsetzenden Einkünften (gesetzliche
Rente, betriebliche Altersvorsorge, weitere Einkünfte aus Vermietung,
Wertpapieren, etc.) nicht aus, muss die dann entstehende Versorgungslücke
ausgeglichen werden, damit der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden
kann.
Auch diejenigen, die einen Vorsorgebedarf für den Fall der
Berufsunfähigkeit haben, können die Kapitallebensversicherung in
Verbindung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einsetzen.
Informationen zum Berufsunfähigkeitsschutz erhalten Sie in den Kapiteln
zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zu den Zusatzversicherungen.
Wie bei allen anderen Versicherungsarten differieren auch für die
Kapitalbildende Lebensversicherung die von den verschiedenen Versicherern
aufgelegten Versicherungsbedingungen. Da in diesem Rahmen nicht alle
unterschiedlichen Bedingungen genannt werden können, sollten Sie die
Bedingungen Ihres Versicherers mit den nachfolgend genannten
Musterbedingungen vergleichen und Ihren Versicherer zu Punkten, die Ihnen
wichtig sind, besonders befragen.
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