Lebensversicherung
Kapitallebensversicherung mit Dynamik
Schließen Sie eine
Kapitalversicherung mit Beitragsdynamik ab, haben Sie das Recht, den Beitrag
und damit auch die Versicherungssumme jährlich, und zwar ohne erneute
Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Der Versicherer übernimmt damit das Risiko einer Gesundheitsverschlechterung
während der Vertragslaufzeit.
Die Steigerung der Versicherungssumme wird aus dem erhöhten Beitrag unter
Zugrundelegung des erreichten Alters und der Restlaufzeit ermittelt. Dies
bedeutet, dass die sich ergebende Versicherungssumme prozentual stets
langsamer wächst als der Beitrag. Bei der Berechnung der jährlichen
Beitragssteigerung sind mehrere Varianten möglich.
Die Beiträge steigen gegenüber dem Vorjahresbeitrag im gleichen Verhältnis
wie der Steigerungssatz des Höchstbeitrages in der gesetzlichen
Rentenversicherung. In der Regel ist eine Mindestanpassung von 5%
vorgesehen. Betrachtet man den Zeitraum von 1980 bis 2000, lag die jährliche
Dynamik im Schnitt bei etwa 6,3%.
Die Beitragssteigerung wird auf einen festen Prozentsatz vereinbart, der in
der Regel zwischen 3 und 10 Prozent liegen muss.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Erhöhung zu widersprechen, und zwar
bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin. Widersprechen Sie
mehreren (je nach Versicherer zwei oder drei) aufeinander folgenden
Erhöhungen, erlischt das Erhöhungsrecht.