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Was ist nicht versichert


Die im Folgenden genannten Einschränkungen können bei einigen Versicherern differieren. So verzichten einige auf die genannten Einschränkungen oder andere sehen die Auszahlung des Rückkaufwertes nicht vor.

Ist der Versicherte in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen gestorben, beschränkt sich die Leistungspflicht des Versicherers auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Zeitwertes der Versicherung. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, wenn der Versicherte außerhalb Deutschlands an kriegerischen Ereignissen stirbt, an denen er nicht aktiv beteiligt war.

Bei Selbsttötung vor Ablauf von drei Jahren seit Einlösung des Erstbeitrags leistet der Versicherer nur dann, wenn nachgewiesen wird, das die Tat "in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" begangen worden ist. Anderenfalls zahlt der Versicherer den für den Todestag berechneten Zeitwert der Versicherung.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009