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Ärzte, Zahnärzte, Ärzte im Praktikum
Ist ein Arzt in einem Angestelltenverhältnis tätig, ist auch hier zu unterscheiden, ob die Jahresarbeitsentgeltgrenze über- oder unterschritten wird. Wird Sie überschritten, besteht auch hier die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV oder dem Abschluss einer PKV. Selbstständig tätige Ärzte haben unabhängig vom Einkommen die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung.

Beihilfeberechtigte Personen (Beamte, Richter, Angestellte im öffentlichen Dienst)
Dieser Personenkreis enthält über das Beihilfesystem einen prozentualen Zuschuss zu den Krankheitskosten. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Einige Bundesländer wenden die Beihilfevorschriften des Bundes direkt an, in anderen wiederum gelten eigenständige Regelungen. Übliche Beihilfesätze sind:

Beihilfeberechtigter Ehepartner Kinder
Beihilfeberechtigter mit einem oder keinem Kind 50% 70% 80%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern 70% 70% 80%
Empfänger von Versorgungsbezügen 80% 70% 80%

Beihilfeberechtigte haben eine Versorgungslücke, die über eine private Krankenversicherung geschlossen werden kann.

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009