Private Krankenversicherung
Ärzte,
Zahnärzte, Ärzte im Praktikum
Ist ein Arzt in einem Angestelltenverhältnis tätig, ist auch hier zu
unterscheiden, ob die Jahresarbeitsentgeltgrenze über- oder unterschritten
wird. Wird Sie überschritten, besteht auch hier die Möglichkeit der
freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV oder dem Abschluss einer PKV.
Selbstständig tätige Ärzte haben unabhängig vom Einkommen die Wahl zwischen
gesetzlicher oder privater Krankenversicherung.
Beihilfeberechtigte Personen (Beamte,
Richter, Angestellte im öffentlichen Dienst)
Dieser Personenkreis enthält über das Beihilfesystem einen prozentualen
Zuschuss zu den Krankheitskosten. Das Beihilferecht ist nicht
bundeseinheitlich geregelt. Einige Bundesländer wenden die
Beihilfevorschriften des Bundes direkt an, in anderen wiederum gelten
eigenständige Regelungen. Übliche Beihilfesätze sind:
Beihilfeberechtigter Ehepartner Kinder
Beihilfeberechtigter mit einem oder keinem Kind 50% 70% 80%
Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern 70% 70% 80%
Empfänger von Versorgungsbezügen 80% 70% 80%
Beihilfeberechtigte haben eine Versorgungslücke, die über eine private
Krankenversicherung geschlossen werden kann.