Private Krankenversicherung
Arbeiter und Angestellte
Für Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht
in der GKV, wenn ihr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
(Versicherungspflichtgrenze) liegt. In 2007 beträgt die
Jahresarbeitsentgeltgrenze 47.700 Euro, dies entspricht einem regelmäßigen
Monatseinkommen von 3.975,00 Euro. Eine Ausnahme besteht für Arbeitnehmer,
die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damals geltenden
Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und eine private
Krankenversicherung hatten. Für sie liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze,
die der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
entspricht, in 2007 bei 42.750 Euro.
Zum Jahresarbeitsentgelt zählen neben dem laufenden Brutto-Monatsgehalt auch
Sonderzahlungen, wie beispielsweise das 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und
Urlaubsgeld, sonstige regelmäßige Einkünfte (Überstundenpauschalen,
Schmutzzulagen, ...) und die vermögenswirksamen Leistungen. Nicht dazu
gehören Vergütungen für außerordentliche Überstunden, Kinderzulagen oder die
Arbeitnehmersparzulage.
Überschreitet ein Arbeitnehmer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt
die Versicherungspflichtgrenze, scheidet er mit Ablauf des 31.12. aus der
Krankenversicherungspflicht aus. Voraussetzung ist jedoch, dass sein
Einkommen drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze liegt
(Stichtag 02.02.2007).
Versicherungsfrei gewordene Arbeitnehmer haben die Möglichkeit in die PKV zu
wechseln oder aber als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben.