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Impressum

Private Krankenversicherung

Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
Nachdem die Krankenkasse Sie auf die Austrittsmöglichkeit hingewiesen hat, können Sie innerhalb von 2 Wochen Ihren Austritt erklären. Ansonsten verbleiben Sie als freiwilliges Mitglied in der GKV. Voraussetzung für die freiwillige Mitgliedschaft ist, dass Sie in den letzen fünf Jahren vor Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Monate oder unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens 12 Monate in der GKV versichert waren.


Vollversicherung in der PKV
Als versicherungsfrei gewordener Arbeitnehmer können Sie zur privaten Krankenversicherung wechseln. Ein Wechsel mit Beginn der Versicherungsfreiheit ist bereits möglich, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse auf die Austrittsmöglichkeit Ihre Mitgliedschaft beenden. Ansonsten ist vor dem Wechsel eine zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.

 

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009