Private Krankenversicherung
Die
freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
Nachdem die Krankenkasse Sie auf die
Austrittsmöglichkeit hingewiesen hat, können Sie innerhalb von 2 Wochen
Ihren Austritt erklären. Ansonsten verbleiben Sie als freiwilliges Mitglied
in der GKV. Voraussetzung für die freiwillige Mitgliedschaft ist, dass Sie
in den letzen fünf Jahren vor Ausscheiden aus der Versicherungspflicht
mindestens 24 Monate oder unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens 12
Monate in der GKV versichert waren.
Vollversicherung in der PKV
Als versicherungsfrei gewordener Arbeitnehmer
können Sie zur privaten Krankenversicherung wechseln. Ein Wechsel mit Beginn
der Versicherungsfreiheit ist bereits möglich, wenn Sie innerhalb von zwei
Wochen nach Hinweis der Krankenkasse auf die Austrittsmöglichkeit Ihre
Mitgliedschaft beenden. Ansonsten ist vor dem Wechsel eine zweimonatige
Kündigungsfrist einzuhalten.