Private Krankenversicherung
Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer
Nicht dieser Personengruppe hinzu zu rechnen
sind, mit Ausnahmen, Künstler, Publizisten und Landwirte, da diese kraft
Gesetzes versichert sind. Ansonsten besteht keine Versicherungspflicht in
der GKV. Selbstständige haben daher die Möglichkeit, unabhängig vom
Einkommen, entweder freiwilliges Mitglied einer GKV zu werden oder aber eine
private Krankenversicherung abzuschließen.
Möchten Sie sich als Selbstständiger freiwillig in der GKV versichern,
müssen Sie über bestimmte Vorversicherungszeiten verfügen. So müssen Sie in
den letzten fünf Jahren vor Ausscheiden aus der Versicherungspflicht
mindestens 24 Monate oder unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens 12
Monate in der GKV versichert gewesen sein. Zeiten der Familienversicherung
in der GKV sind dabei mitzurechnen.
Waren Sie als Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert und machen sich
selbstständig, werden Sie versicherungsfrei. Sie können nun innerhalb von
drei Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht Ihrer Krankenkasse
mitteilen, ob die Mitgliedschaft freiwillig fortgesetzt werden soll.
Als Selbstständiger können Sie eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen, wenn Sie in eine private
Krankenversicherung wechseln wollen. Die 18-monatige Bindungsfrist an die
Krankenkasse entfällt in diesem Fall.