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Überprüfung der
Kreditwürdigkeit
Ohne Sicherheiten verweigern die meisten Banken die Kreditvergabe.
Dazu wird von den Geldvermittlern die sogenannte Selbstauskunft verlangt,
wobei man seine sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten offen legen muss.
Außerdem verlangen die Kreditinstitute in den meisten Fällen eine
Schufa-Auskunft, die das bisherige Kreditverhalten einer Person
dokumentiert und somit die Kreditwürdigkeit des Einzelnen überprüft. Im
Rahmen dieses Untersuchungsvorgangs können sich unregelmäßige
Rückzahlungen von Krediten oder Rechnungen nachteilig auf die Bewertung
der Kreditwürdigkeit auswirken. Dieser statistische Wert (Score-Wert),
welcher sich zwischen 1 und 1000 bewegt, berechnet die Wahrscheinlichkeit
des Zahlungsausfalls und ordnet den Kreditnehmer zu einer von neun
Risikogruppen zu. Die Einstufung in eine der Kategorien richtet sich nach
dem Alter, dem Wohnort, der Häufigkeit von Umzügen oder Kontenwechsel. Die
Kreditwürdigkeit ist um so höher, je höher die Klasse ist, der der
Kreditnehmer zugeteilt wird. Um eine Entscheidung für einen Kredit vorab
in Ruhe bedenken zu können, ist es für jeden potentiellen Kreditnehmer
möglich, Schufa-Auskünfte selbst einzuholen. Informieren können Sie sich
entweder kostenlos per Telefon oder Sie erhalten eine schriftliche
Ausarbeitung der Schufa-Akte gegen eine Gebühr von 7,60 Euro (inkl.
MWSt.). Eine Eigenauskunft bei der Schufa können Sie auch im Internet
beantragen.
Banken verlangen
Sicherheiten
Die Kreditinstitute verlangen neben den zu erbringenden Nachweisen zur
Kreditwürdigkeit je nach Verwendungszweck, Kredithöhe oder Bonität des
Kreditantragsstellers noch zusätzliche Sicherheiten. Jeder, der
Ratenkredite bei einer Bank oder Sparkasse beantragen möchte, sollte sich
zunächst danach erkundigen, welche Sicherheiten und Unterlagen dieses
Institut für die Gewährung eines Darlehens fordert. In den meisten Fällen
benötigt das Institut:
- eine Selbstauskunft bei der Schufa
- die Vorlage des Personalausweises
- die Vorlage Ihrer letzten drei Gehaltsabrechnungen
- eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (nur für EU-Ausländer)
Bei einer Autofinanzierung
wird zur Sicherheit in den meisten Fällen die Hinterlegung des KFZ-Briefes
verlangt. Dem Brief erhält man nach Tilgung des Darlehens von der Bank
wieder zurück. Bei anderen Anschaffungen kann die Bank oder Sparkasse
gegebenenfalls eine Bürgschaft verlangen. Durch eine Bürgschaft
verpflichtet sich ein Dritter bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des
Gläubigers für die offene Darlehenssumme einzuspringen.
In bestimmten Fällen fordert das Kreditinstitut vom Antragsteller auch
eine Restschuldversicherung (RSV). Eine solche bietet eine günstige
Absicherung des Ratenkredits bei Tod oder Krankheit des versicherten
Kreditnehmers durch Zahlung einer Einmalprämie. Die RSV wird
mitfinanziert. Die Restschuldversicherung ist nichts anderes als eine
Risikolebensversicherung. Die Kosten einer Restschuldversicherung müssen
immer im Kreditvertrag mit angegeben werden. |