Ratenredit
Überprüfung der Kreditwürdigkeit
Ohne Sicherheiten verweigern die meisten Banken die Kreditvergabe. Dazu wird
von den Geldvermittlern die sogenannte Selbstauskunft verlangt, wobei man
seine sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten offen legen muss.
Außerdem verlangen die Kreditinstitute in den meisten Fällen eine
Schufa-Auskunft, die das bisherige Kreditverhalten einer Person dokumentiert
und somit die Kreditwürdigkeit des Einzelnen überprüft. Im Rahmen dieses
Untersuchungsvorgangs können sich unregelmäßige Rückzahlungen von Krediten
oder Rechnungen nachteilig auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit auswirken.
Dieser statistische Wert (Score-Wert), welcher sich zwischen 1 und 1000
bewegt, berechnet die Wahrscheinlichkeit des Zahlungsausfalls und ordnet den
Kreditnehmer zu einer von neun Risikogruppen zu. Die Einstufung in eine der
Kategorien richtet sich nach dem Alter, dem Wohnort, der Häufigkeit von
Umzügen oder Kontenwechsel. Die Kreditwürdigkeit ist um so höher, je höher
die Klasse ist, der der Kreditnehmer zugeteilt wird. Um eine Entscheidung
für einen Kredit vorab in Ruhe bedenken zu können, ist es für jeden
potentiellen Kreditnehmer möglich, Schufa-Auskünfte selbst einzuholen.
Informieren können Sie sich entweder kostenlos per Telefon oder Sie erhalten
eine schriftliche Ausarbeitung der Schufa-Akte gegen eine Gebühr von 7,60
Euro (inkl. MWSt.). Eine Eigenauskunft bei der Schufa können Sie auch im
Internet beantragen.
Banken verlangen Sicherheiten
Die Kreditinstitute verlangen neben den zu erbringenden Nachweisen zur
Kreditwürdigkeit je nach Verwendungszweck, Kredithöhe oder Bonität des
Kreditantragsstellers noch zusätzliche Sicherheiten. Jeder, der Ratenkredite
bei einer Bank oder Sparkasse beantragen möchte, sollte sich zunächst danach
erkundigen, welche Sicherheiten und Unterlagen dieses Institut für die
Gewährung eines Darlehens fordert. In den meisten Fällen benötigt das
Institut:
- eine Selbstauskunft bei der Schufa
- die Vorlage des Personalausweises
- die Vorlage Ihrer letzten drei Gehaltsabrechnungen
- eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (nur für EU-Ausländer)
Bei einer Autofinanzierung wird zur Sicherheit in den meisten Fällen die
Hinterlegung des KFZ-Briefes verlangt. Dem Brief erhält man nach Tilgung des
Darlehens von der Bank wieder zurück. Bei anderen Anschaffungen kann die
Bank oder Sparkasse gegebenenfalls eine Bürgschaft verlangen. Durch eine
Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter bei eventueller Zahlungsunfähigkeit
des Gläubigers für die offene Darlehenssumme einzuspringen.
In bestimmten Fällen fordert das Kreditinstitut vom Antragsteller auch eine
Restschuldversicherung (RSV). Eine solche bietet eine günstige Absicherung
des Ratenkredits bei Tod oder Krankheit des versicherten Kreditnehmers durch
Zahlung einer Einmalprämie. Die RSV wird mitfinanziert. Die
Restschuldversicherung ist nichts anderes als eine Risikolebensversicherung.
Die Kosten einer Restschuldversicherung müssen immer im Kreditvertrag mit
angegeben werden.