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Überprüfung der Kreditwürdigkeit
Ohne Sicherheiten verweigern die meisten Banken die Kreditvergabe. Dazu wird von den Geldvermittlern die sogenannte Selbstauskunft verlangt, wobei man seine sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten offen legen muss.
Außerdem verlangen die Kreditinstitute in den meisten Fällen eine Schufa-Auskunft, die das bisherige Kreditverhalten einer Person dokumentiert und somit die Kreditwürdigkeit des Einzelnen überprüft. Im Rahmen dieses Untersuchungsvorgangs können sich unregelmäßige Rückzahlungen von Krediten oder Rechnungen nachteilig auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit auswirken. Dieser statistische Wert (Score-Wert), welcher sich zwischen 1 und 1000 bewegt, berechnet die Wahrscheinlichkeit des Zahlungsausfalls und ordnet den Kreditnehmer zu einer von neun Risikogruppen zu. Die Einstufung in eine der Kategorien richtet sich nach dem Alter, dem Wohnort, der Häufigkeit von Umzügen oder Kontenwechsel. Die Kreditwürdigkeit ist um so höher, je höher die Klasse ist, der der Kreditnehmer zugeteilt wird. Um eine Entscheidung für einen Kredit vorab in Ruhe bedenken zu können, ist es für jeden potentiellen Kreditnehmer möglich, Schufa-Auskünfte selbst einzuholen. Informieren können Sie sich entweder kostenlos per Telefon oder Sie erhalten eine schriftliche Ausarbeitung der Schufa-Akte gegen eine Gebühr von 7,60 Euro (inkl. MWSt.). Eine Eigenauskunft bei der Schufa können Sie auch im Internet beantragen.

Banken verlangen Sicherheiten
Die Kreditinstitute verlangen neben den zu erbringenden Nachweisen zur Kreditwürdigkeit je nach Verwendungszweck, Kredithöhe oder Bonität des Kreditantragsstellers noch zusätzliche Sicherheiten. Jeder, der Ratenkredite bei einer Bank oder Sparkasse beantragen möchte, sollte sich zunächst danach erkundigen, welche Sicherheiten und Unterlagen dieses Institut für die Gewährung eines Darlehens fordert. In den meisten Fällen benötigt das Institut:

- eine Selbstauskunft bei der Schufa
- die Vorlage des Personalausweises
- die Vorlage Ihrer letzten drei Gehaltsabrechnungen
- eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (nur für EU-Ausländer)

Bei einer Autofinanzierung wird zur Sicherheit in den meisten Fällen die Hinterlegung des KFZ-Briefes verlangt. Dem Brief erhält man nach Tilgung des Darlehens von der Bank wieder zurück. Bei anderen Anschaffungen kann die Bank oder Sparkasse gegebenenfalls eine Bürgschaft verlangen. Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers für die offene Darlehenssumme einzuspringen.

In bestimmten Fällen fordert das Kreditinstitut vom Antragsteller auch eine Restschuldversicherung (RSV). Eine solche bietet eine günstige Absicherung des Ratenkredits bei Tod oder Krankheit des versicherten Kreditnehmers durch Zahlung einer Einmalprämie. Die RSV wird mitfinanziert. Die Restschuldversicherung ist nichts anderes als eine Risikolebensversicherung. Die Kosten einer Restschuldversicherung müssen immer im Kreditvertrag mit angegeben werden.

 

 

 

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Copyright © 2009 MS-Makler Versicherungsvergleiche
Stand: 28. Mai 2009