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Wann beginnt die
Leistungspflicht?
Bevor Sie einen Prozess anstrengen, sollten Sie zunächst immer Ihren
Versicherer befragen. Denn dieser ist nur dann leistungspflichtig, wenn
die Wahrnehmung Ihrer Interessen erforderlich ist. Dies ist dann der Fall,
wenn ausreichend Aussicht auf Erfolg und kein grobes Missverhältnis
zwischen Kostenaufwand und Erfolg besteht. Sollte Ihr Versicherer den
Kostenschutz in einem Rechtsfall ablehnen, muss er Ihnen dies unverzüglich
mitteilen. Zudem muss er Sie darauf aufmerksam machen, dass die
Möglichkeit eines Schiedsgutachterverfahrens besteht. Der
Schiedsgutachter, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer benannt
wird, prüft anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob die
Leistungspflicht des Versicherers gegeben ist. Ihr Versicherer ist dann an
die Entscheidung des Gutachters gebunden.
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