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Was ist nicht versichert?
Ausgeschlossen vom Rechtsschutz sind Fälle, die mit
Krieg, inneren Unruhen, Streiks, Erdbeben oder Nuklearschäden in
Zusammenhang stehen. Des Weiteren ausgeschlossen sind:
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das Baurisiko, also Streitigkeiten, die Sie als Bauherr mit Architekten,
Handwerkern, Baubehörden, etc. haben
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außervertragliche Schadenersatzansprüche
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das Urheber- Patent- und sonstige gewerbliche Schutzrechte
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spekulative Geldanlagegeschäfte (Termingeschäfte) sowie Spiel- und
Wettverträge
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das Familien- und Erbrecht (Ehescheidungs- Erbrechts- und
Unterhaltsklagen)
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Streitigkeiten gegen den eigenen Versicherer
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Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander sowie von Mitversicherten
gegen Sie als Versicherungsnehmer
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